GewaltDie WHO(2004) definiert Gewalt wie folgt: „violence is the intentional use of physical force or power, threatened or actual, against oneself, another person, or against a group or community, that either results in or has high likelihood of resulting in injury, death, psychological harm, maldevelopment or deprivation“ Juristisch wird Gewalt definiert „als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen“ (BGH NJW 1995, 2643; nach Wikipedia.com). Interpersonale Gewalt ist durch drei Faktoren gekennzeichnet (Kruschnitt 1994, in Scheithauer 2003, S. 20):
Hinzu kommt in erweiterten Gewaltdefinitionen ein Machtungleichgewicht zwischen Täter (machtausübend) und Opfer, das sich nicht wehren kann. Für Buba, Vaskovics, Oberndorfer et al. (1999) beispielsweise ist Gewalt ein Mittel zur Machtdemonstration. Dies schließt ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer sowie die Anwendung physische Gewalt, d.h. Beugung und Überwältigung fremden Willens ein (Selg, Mees & Berg, 1997). Grundsätzlich wird deutlich, dass interpersonelle Gewalt unterschiedliche Formen annehmen kann und sich sowohl
Beziehungs- bzw. psychischen Ebene zeigen kann. Vgl. auch: Scheithauer, H. 2003. Aggressives Verhalten von Jungen und Mädchen. Göttingen. Hogrefe |
|