Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte „Istanbul-Konvention", ist für Deutschland am 01.02.2018 in Kraft getreten. Deutschland hat sich somit verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen (Bund-Länder–Kommunen) Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu bekämpfen und den Opfern häuslicher Gewalt und anderer Gewaltformen Schutz und Hilfe zu gewähren.

 

Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen

Ziel der Konvention, die in nationales Recht umgesetzt wurde, ist vor allem die Zurverfügungstellung von umfassenden und koordinierten Maßnahmen  sowie Hilfsangeboten für Frauen. Diese sind beispielsweise:

  • eine bundesweit flächendeckende Rechtsberatung
  • psychologische Beratung
  • Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und deren Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus
  • Aus- und Weiterbildung
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeit.

 

Unabhängiger Überwachungsmechanismus zur externen Evaluation der Konvention - GREVIO

Zur Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen im internationalen Vergleich wurde vom Europarat eine Monitoringstelle von „Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence“ (GREVIO) eingesetzt. Diese unabhängige Expertengruppe umfasst derzeit 15 Mitglieder aus den Vertragsstaaten.

Das Gremium erteilt Empfehlungen an die Vertragsstaaten. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Konvention können Untersuchungen eingeleitet werden. GREVIO ist jedoch keine Beschwerdestelle. Die Vertragsstaaten haben gegenüber GREVIO eine Berichterstattungspflicht.

Am 1. September 2020 hat Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt  beim Europarat eingereicht. Der Staatenbericht ist unter Federführung des Bundesfrauenministeriums in Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesressorts entstanden. Er beschreibt die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention" und der Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene.

Es gibt eine Zusammenfassung des deutschen GREVIO-Berichtes vom 7.10.2022.
Der Originalbericht ist in englischer Sprache. Zudem gibt es einen sogenannten Alternativbericht zivilgesellschaftlichen „Bündnisses Istanbul Konvention“ (BIK)


Podcast Umsetzung der "Istanbul-Konvention"

Interview mit der Präventionsbeamtin der Kriminalpolizeiinspektion Fürth, Kriminalhauptkommissarin Annegret Steiger

 

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