Einbruchschutz

Seit 2013 beschäftigt sich die Stiftung DFK intensiv mit dem Schutz vor Wohnungseinbruch.

Ein wichtiges Ergebnis dieser Arbeit ist die finanzielle Förderung des Einbaus von Sicherheitstechnik in Bestandsbauten. Auf Grundlage des Beschlusses des Arbeitskreises II "Innere Sicherheit" (AK II) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat die Stiftung DFK Ende 2016 unter Beteiligung der Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (PL PK) ein Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Programme zur Förderung des Einbaus sicherungstechnischer Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruchsdiebstahl für Neubauten entwickelt (251. Sitzung des AK II am 12./13.10.16,TOP 49.1 in Wiesbaden), das im September 2017 von der IMK angenommen wurde. Sie können es HIER einsehen.

Zur Umsetzung des Konzeptes soll ein eigenständiges KfW-Förderprogramms ausschließlich für Einbruchschutz entwickelt werden, in dem der Einbau von Sicherheitstechnik sowohl für Bestands- als auch für Neubauten sowie für Mehrfamilienhäuser mit bis zu acht Wohneinheiten gefördert werden soll.  

Hier finden Sie weitere Informationen zum Einbruchschutz: 

 

 

 

Handlungsbedarf

Der Wohnungseinbruchdiebstahl bewegt sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf einem hohen Niveau.  Der Anteil vollendeter Einbrüche in Relation zu den versuchten Einbrüchen sinkt stetig. Nachweislich misslingen Einbrüche durch vorhandene Sicherungseinrichtungen und eine aufmerksame Nachbarschaft. Dies zeigt: 

Einbruchschutz lohnt sich!

Neben materiellen Schäden sind häufig dauerhafte psychische Belastungen und Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Jedes fünfte Einbruchsopfer ist wegen des Einbruchs aus seiner Wohnung ausgezogen. Dem hat die Bundesregierung 2018 Rechnung getragen und den Wohnungseinbruch als Verbrechen eingestuft. Der hohe Wohnraumbedarf und das hohe Sicherheitsdefizit an Sicherheitstechnik in Deutschland (vgl. KFN-Forschungsbericht Nr.124 - Wohnungseinbruch: Tat und Folgen, 2014) unterstreichen die Notwendigkeit, die KfW-Förderung auf Neubauten und Mehrfamilienhäuser voranzubringen. Neubauten in dieser Größenordnung bedeuten in gleichem Maße entsprechend mehr Tatgelegenheiten.

Sicherheitstechnik - auf die Qualität kommt es an

Prävention im Wohnungseinbruch ist ein Dreiklang aus

  • Einbau von Sicherungstechnik, 
  • aufmerksamer Nachbarschaft und 
  • eigenem sicherheitsbewusstem Verhalten.

Erst dieser Dreiklang bietet einen optimalen Schutz und wird in der polizeilichen Beratungspraxis berücksichtigt.

Dabei gilt: Mechanische Sicherungselemente gehen vor elektronischen Sicherungen!

Die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder empfiehlt zum Einbruchschutz bei Neu- oder Umbaumaßnahmen bestimmte Sicherheitsstandards und die Verwendung geprüfter und zertifizierter Produkte. Durch den Einbau nachweislich einbruchhemmender Produkte, z.B. Türen nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 erhält man einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Dies ist eine wichtige Komponente zur Verbesserung des Einbruchschutzes, beispielsweise bei:

  • Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • leicht erreichbaren Fenstern und Fenstertüren
  • Garagentoren und -zugängen
  • Gittern, Klapp- und Rollläden
  • Schlössern und Mehrfachverriegelungssystemen zum Beispiel mit Sperrbügelfunktion, Einsteckschlössern
  • Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) 
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home- Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Dabei empfiehlt die Polizei ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherheitstechnik. Der Einbau sollte durch ein entsprechendes Fachunternehmen erfolgen. Adressennachweise von Errichterunternehmen für den Einbau von mechanischen Sicherheitseinrichtungen sowie von Einbruchmeldeanlagen können bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle erfragt werden. Die Informationen über Sicherheitsstandards und den fachmännischen Einbau von Sicherheitstechnik sowie Herstellerverzeichnisse finden bei den jeweiligen Produkten, z.B. Türen, Fenster Sie unter www.k-einbruch.de.

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Vor Beginn des Einbaus von Einbruchschutz ist es wichtig, sich eingehend über das Thema Einbruchschutz beraten lassen.

Nutzen Sie hierzu die kostenlose Beratung durch Ihre Polizei

Ansprechpartner für den Einbruchschutz sind die (Kriminal)Polizeilichen Beratungsstellen ihrer örtlichen Polizei. Diese sind auch im Internet zu finden unter www.k-einbruch.de. Auf Grundlage dieser Beratung wissen Sie, welche Maßnahmen zum Einbruchschutz wirklich nötig sind.Hiernach sind folgende Schritte zu beachten:  

  • Stellen Sie einen Förderantrag bei der KfW vor Beginn der Baumaßnahme!  
  • Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen!  
  • Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen!

Weiterführende Informationen erhalten Sie HIER