Sherman Report
Der so genannte „Sherman“ Report stellt einen wesentlichen, wenn auch zugleich umstrittenen Meilenstein dar. In einer bis dato unbekannten Form analysieren die Autoren darin im Auftrag des Kongresses der USA eine Zahl von 500 Evaluationsstudien im Hinblick auf die Effektivität von Präventionsprogrammen. Basierend auf der Auswertung vorhandener Forschungsergebnisse wird in der Metaevaluation der Frage nachgegegangen, wie sich die berücksichtigten Programme auf Jugendgewalt ausgewirkt haben, welche Beeinflussungsfaktoren sich im Hinblick auf Jugendkriminalität als wesentlich erwiesen haben und welche Risikofaktoren sich daraus ableiten lassen.
Gegenstand der Untersuchung sind Programme die in verschiedenen „Settings“ (Kommunen, Familien, Schulen u.a.m.) zur Vorbeugung von Jugendgewalt ansetzen. Als Bewertungskriterien zur Einordnung der analyiserten Programme werden die Kategorien „geeignet“, „vielsprechend“, „ungeeignet“ und „unzureichend ausgewertet“ verwendet. Als „wirksam“ bzw. „geeignet“ für die Prävention von Jugendgewalt an Schulen werden danach die folgenden Maßnahmenansätze erachtet: • Organsationsentwicklung im Hinblick auf Innovationen • Kommunikation und Verstärkung von eindeutigen und anhaltend geltenden Normen • Vermittlung sozialer Kompetenzen • Training von besonders gefährdeten Kinder in ihren kognitiven Fähigkeiten In Deutschland ist der „Sherman“-Report vielfach rezipiert und kommentiert worden. Kritisch wird insbesondere angemerkt, dass einige der dargestellten Programme mit den sozialen, kulturellen und politischen Rahmenbedin-gungen in Deutschland inkompatibel erscheinen und eine Adaption daher nicht in Frage kommt.
Gutachten für die Landeshauptstadt Düsseldorf (2002): Empirisch gesicherte Erkenntnisse über kriminalpräven-tive Wirkungen. Eine Sekundäranalyse der kriminalpräventiven Wirkungsforschung, S. 194 ff. (http://www.duesseldorf.de/download/dgll.pdf)
Plewig, Hans-Joachim (2003): Qualitätsstandards und Erfolgsperspektiven in Jugendhilfe und Jugendstrafrecht, in: ZJJ 2/2003, S. 108 f. |
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