DFK-NEWSLETTER Nr.09/2001 Datum: 30.10.2001 Inhalt: 1. Aktuelles von der DFK-Homepage 2. Präventionsnews 3. Termine 4. Verschiedenes ------------------------------------------------------------------------------------------ 1. Aktuelles von der DFK-Homepage Auf der Seite Präventionsnews befindet sich jetzt ein aktueller Nachrichtenticker als zusätzliche Serviceleistung ------------------------------------------------------------------------------------------- 2.Präventionsnews Bundestags-Rechtsausschuss: FRAUEN VOR GEWALT UND UNZUMUTBAREN BELÄSTIGUNGEN SCHÜTZEN Berlin: (hib/BOB) Nahezu einstimmig bei lediglich einem ablehnenden Votum aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen Maßnahmen für einen besseren zivilrechtlichen Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen gebilligt. Diese sollen ab 1. Januar 2002 wirksam werden. Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf (14/5429) vorgelegt. So soll die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abgesenkt werden, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss. Wenn eine von Gewalt bedrohte Person einen solchen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter führt, dürfe sie künftig die Überlassung dieser Wohnung fordern können, wenn dies erforderlich ist, um eine so genannte unbillige Härte zu vermeiden. Diese könne auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist, beschlossen die Rechtspolitiker des Parlaments. Sie übernahmen damit einen Änderungsvorschlag des Bundesrates zu der Gesetzesinitiative. Geregelt wird ferner, dass auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen gerichtliche Schutzanordnungen in Zukunft gesetzlich möglich sein sollen. Erwähnt werden dabei vor allem das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person. Dazu zählten auch der Einsatz des Telefons oder das Versenden von e-mails. Alle Fraktionen begrüßten im Rechtsausschuss den erreichten überparteilichen Konsens. Die SPD wies darauf hin, es handele sich bei der Vorlage nicht um ein "Anti-Männer-Gesetz". Gewaltopfer seien aber in aller Regel Frauen. Diese gelte es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu schützen, wobei beispielsweise die Aufforderung an den Täter, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, nur eine "ultima ratio" sein könne, die aber "leider häufig notwendig ist", so die Sozialdemokraten. Zustimmung, insbesondere bei CDU/CSU und FDP, fand darüber hinaus die Absicht der Koalition, in naher Zukunft weitere Vorschläge zu unterbreiten, die dazu beitragen sollen, Kinder auch in solchen Haushalten, die nicht auf einer vom Staat anerkannten Verbindung zweier Partner basierten, vor Gewalt zu schützen. Die Union erklärte im Übrigen, ungeachtet ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, die Regierungsinitiative mitzutragen, werde sie jenen Artikeln, welche die Situation von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften berücksichtigten, nicht zustimmen. Bündnis 90/Die Grünen fanden es hingegen gelungen, dass verschiedene Lebensformen in die Novelle integriert wurden. Sie betonten zudem, es sei auch kriminalpolitisch wichtig, Kinder und Jugendliche vor Gewalterfahrung zu schützen und sie so vor möglichen kriminellen Karrieren zu bewahren. Die PDS bezeichnete das Gesetz als einen "sehr, sehr guten Schritt in die richtige Richtung". Jetzt seien die Länder gefordert, auf Mittelkürzungen für Frauenhäuser zu verzichten, um die gute Absicht des Bundesgesetzgebers nicht zu konterkarieren. EU geht schärfer gegen Geldwäsche vor ---------------------------------------------------------------------- Die Finanzminister der 15 EU-Staaten haben sich am 16. Oktober 2001 auf eine verschärfte EU-Geldwäsche-Richtlinie geeinigt. Zuvor hatten sich die Vertreter der Länder der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss am 10. Oktober bereits auf schärfere Vorschriften im Kampf gegen Geldwäsche verständigt. Damit war der Weg für eine Neufassung der EU-Geldwäsche-Richtlinie geebnet geworden. Künftig müssen auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Immobilienmakler, Kunsthändler, Anwälte und Spielcasinos bei begründeten Verdacht auf Geldwäsche die Behörden informieren. Bisher waren nach der Geldwäscherichtlinie von 1991 nur Banken und ähnliche Finanzinstitute dazu verpflichtet. Rechtsanwälte müssen beispielsweise Mandanten an die Behörden melden, wenn sie wissen, dass diese in Geldwäsche verwickelt sind oder von ihnen zur Hilfe in illegalen Geldgeschäften aufgefordert werden. In diesem Fall, dem begründeten Verdacht, werden die Anwälte von ihrer Schweigepflicht entbunden. "Wenn ein Rechtsanwalt weiß, dass seine Beratung der Geldwäsche dient, dann muss er melden." so der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Caio Kai Koch-Weser, auf dem Treffen der EU-Finanzminister in Luxemburg am 16. Oktober. Bei laufenden Gerichtsverfahren bleiben Rechtsanwälte aber weiterhin von der Meldepflicht ausgenommen. Das Ergebnis muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Danach sollen die Mitgliedstaaten die Beschlüsse innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Deutschland werde die neuen Regelungen noch schneller einführen, kündigte Koch-Weser an. Die Bundesregierung hatte bereits am 19. September im Bundeskabinett über Möglichkeiten beraten, härter gegen Geldwäsche vorzugehen. Bundesfinanzminister Hans Eichel sagte dazu, es gebe national und auch international noch erheblichen Bedarf, die verdeckten Finanzströme terroristischer und anderer krimineller Gruppen zu erkennen und zu unterbinden. Schon vor den Angriffen in den USA hatte die Bundesregierung am 4. September den Entwurf des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes vorgelegt, der geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorsieht. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundesregierung online - ---------------------------------------------------------------------- Trittbrettfahrer sind Straftäter ---------------------------------------------------------------------- Seit Tagen halten sogenannte Trittbrettfahrer die Bevölkerung mit Briefen in Atem, die vermeintlich Milzbrandt-Erreger enthalten. Am 15. Oktober sagte Regierungssprecher Heye, wer auf zynische Weise mit den Ängsten der Mitmenschen spiele, müsse mit Konsequenzen rechnen. Dies sei kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat, die von Polizei und Staatsanwaltschaft unnachsichtig verfolgt werde. Solche Briefe oder gar Bombendrohungen, die sich später als Fehlalarm erweisen, fallen unter Paragraph 126 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer präparierte Briefumschläge versendet, hinterlegt oder in sonstiger Weise verbreitet, will den Eindruck erwecken, dass die Gefahr bestehe, sich durch Krankheitserreger oder andere gefährlichen Substanzen zu infizieren. Er täuscht damit vor, dass eine Vergiftungsgefahr besteht und erfüllt damit den Straftatbestand des § 126 StGB. Enthalten die Umschläge keine gesundheitsschädlichen oder giftigen Substanzen, droht dem Straftäter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen Vortäuschen einer Straftat. Sind die versandten oder hinterlegten Behältnisse mit gesundheitsschädlichen oder giftigen Stoffen verseucht, droht eine Gefängnisstrafe wegen gemeingefährlicher Vergiftung von bis zu zehn Jahren. Strafverschärfung kommt hinzu, wenn Menschen durch die Substanz schwer erkranken oder sogar sterben. In diesen Fällen betragen die Freiheitsstrafen zwischen ein und zehn Jahren, beim Tod eines Menschen lebenslänglich bzw. nicht unter zehn Jahren. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Trittbrettfahrer sind also erheblich. Hinzu kommt, dass sie natürlich für die von ihnen verursachten Kosten aufkommen müssen. Der Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen sowie die Untersuchung des sichergestellten Materials und die Kosten, die durch möglichen Produktionsausfall, zeitweise Betriebsstillegungen usw. entstehen, werden den Trittbrettfahrern in Rechnung gestellt. Die Kosten können sich schnell zu fünf- oder sogar sechsstelligen Summen addieren. Für Trittbrettfahrer besteht die Gefahr des gesellschaftlichen und finanziellen Ruins. Inneres/Gesetzentwurf GRENZÜBERSCHREITENDE KRIMINALITÄT DURCH POLIZEI-KOOPERATION BEKÄMPFEN Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zum Vertrag vom September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit von Polizei- und Grenzschutzbehörden will die Bundesregierung die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen (14/7095). Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die nach Artikel 59 des Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Vertrages schaffen. Dem Entwurf zufolge ist eine vertiefte grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den meisten seiner Nachbarstaaten möglich. Ziel ist die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität einschließlich illegaler Einwanderung sowie eine Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Schengener Regelwerks. Der Vertrag sei erforderlich, da die Tschechische Republik als Nicht-EU-Mitglied nicht an der Schengener Kooperation teilnehmen könne und deshalb andere Rechtsgrundlagen erforderlich seien. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf. Jugendliche aus ganz Europa diskutieren grenzüberschreitenden Kampf gegen Rassismus ---------------------------------------------------------------------- Dem europaweiten Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit widmet sich die Initiative "Jugend für Toleranz und Demokratie", die Bundesjugendministerin Christine Bergmann am 18. Oktober 2001 vorstellte. Bei der Konferenz in Berlin, an der Experten aus 32 Staaten teilnehmen, sollen Jugendliche aus ganz Europa vom 20. bis 23. Oktober 2001 ein Forum zur Begegnung und zur grenzüberschreitenden Diskussion finden. Die Initiative wird von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission getragen. Die Ursachen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Strategien zu ihrer Überwindung stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung. "Es geht nicht nur um ein nationales Problem, sondern um die europäische Dimension der Fremdenfeindlichkeit", betonte Frau Dr. Bergmann. Jugendliche sollen mehr Möglichkeiten der Partizipation erhalten, um fremdenfeindlichen Tendenzen in ihren Staaten vorzubeugen und um Toleranz und Demokratie zu fördern. Arbeitsgruppen widmen sich dabei konkreten Projekten in den Heimatländern der Teilnehmer. In verschiedenen Diskussionsrunden werden zudem Forderungen und Möglichkeiten zur Kooperation im Kampf gegen den Rassismus erarbeitet. Fragestellungen sind dabei "Wie kann das Internet zum Kampf gegen Rassismus genutzt werden?" oder: "Wie können Bildung und Wissen zu mehr Toleranz führen?" An der Abschlussdiskussion nimmt auch der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, teil. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Konferenz werden in einem Abschlusskommunique zusammen gefasst. Dieses wird dem EU-Ministerrat als Grundlage für weitere Entscheidungen im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zugeleitet. ---------------------------------------------------------------------- BMI Pressemitteilung: "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat September 2001 ---------------------------------------------------------------------- Im Monat September 2001 wurden bundesweit 333 Straftaten, die dem Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - rechts" zuzuordnen sind, erfasst, darunter 224 Propagandadelikte und 22 Gewalttaten. 66 Straftaten waren fremdenfeindlich motiviert, darunter 10 Gewaltdelikte. Für das Jahr 2001 stellt sich die Entwicklung der "Politisch motivierten Kriminalität - Rechts" bislang wie folgt dar: siehe nebenstehende Abbildung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Fallzahlen aufgrund von Nachmeldungen noch erheblich verändern können, zeichnet sich im September 2001 ein erneuter Rückgang der Straftaten gegenüber den Monaten Januar bis August 2001 ab. Ein Vergleich mit Vorjahreszahlen ist wegen der veränderten Zählmethode erst am Ende des Jahres möglich. ---------------------------------------------------------------------- Bundesministerium des Innern E-mail: poststelle@bmi.bund.de Internet: http://www.bmi.bund.de/ Bundesregierung unterstützt Internetplattform gegen Kinderprostitution ---------------------------------------------------------------------- Die Bundesregierung unterstützt eine neue Internetplattform gegen Kinderprostitution des internationalen Kinderhilfswerks terre des hommes. Unter www.child-hood.com sollen junge Menschen zum Handeln gegen Sextouristen in ihrem Umfeld ermutigt werden. Bei der Vorstellung der Internetseite am 23. Oktober beklagte Bundesfamilienministerin Christine Bergmann: "Rund zehntausend Deutsche fliegen jedes Jahr um die halbe Welt, um mit Kindern Sex zu haben". Zugleich erinnerte sie daran, dass sich Deutsche bei sexueller Ausbeutung von Kindern im Ausland nach deutschem Recht strafbar machen. Insgesamt reisen aus Deutschland jährlich schätzungsweise 400.000 so genannte Sextouristen in ärmere Regionen der Welt. Das Thema ist somit auch ein deutsches, und deshalb unterstützt die Bundesregierung den Kampf gegen die Kinderprostitution und die Internetseiten von terre des hommes zu diesem Thema. Auf den zunächst nur in englisch und italienisch verfügbaren Seiten werden Reisende und Reisebüros über die sexuelle Ausbeutung von Kindern informiert. Terres des hommes hatte bereits früher mit einem Informationsfilm in Flugzeugen über die Folgen der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen informiert. Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF werden weltweit jährlich mehr als zwei Millionen Kinder, Mädchen wie Jungen, in die Prostitution gezwungen. 3. Termine 12. November 2001 – DFK-Vorstand in Bonn 24. November 2001 – DFK-Kuratorium in Berlin Schloss Bellevue 03. Dezember 2001 – DFK-Vorstand in Bonn -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4.Verschiedenes NEU  NEW  NEU  NEW  NEU  NEW Prävention ist KEINE Eintagsfliege forum kriminalprävention Zeitschrift der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) Prävention ist keine Eintagsfliege, sondern bedarf der ständigen Kommunikation und Information. Diskussionsforen  Pro & Contra  Erfahrungen Leistungen  Neues  Lernen  Tipps  Termine Das einzigartige Medium für alle, die Kriminalprävention aktiv betreiben wollen. Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) verfolgt unter Beteiligung von Bund und Ländern sowie von allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Ziele der DFK sind: - Kriminalität durch vorbeugende Maßnahmen einzudämmen, - das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, - die durch Kriminalität entstandenen Schäden zu verringern. Die Zeitschrift „forum kriminalprävention“ stellt für die DFK das wesentliche Sprachrohr dar und versteht sich dabei als aktuelle, interdisziplinäre Informationsbörse für alle, die kriminalpräventive Aufgaben oder für diese Belange interessiert werden sollen. Die Zeitschrift hat vor allem die Zielgruppe der rund 3.000 kriminalpräventiven Räte im Blickpunkt. Zielgruppe sind weiterhin insbesondere Personen, die in Polizei und Strafjustiz, Sozial- und Stadtplanungsämtern der Kommunen, in entsprechenden Funktionen bei freien Wohlfahrtsverbänden, im Schuldienst und in präventionsorientierten Bereichen der Wirtschaft beschäftigt sind oder sich als Wissenschaftler mit Kriminalprävention befassen. ./2 ./2 Die Zeitschrift „forum kriminalprävention“ will zwischen Praxis und Theorie vermitteln und wird über erfolgversprechende oder erfolgreich bereits abgeschlossene in- und ausländische Projekte und Maßnahmen informieren. Dabei thematisiert die Zeitschrift auch Fragen der Evaluierung und des interkulturellen Transfers. Forum kriminalprävention: Die Zeitschrift für: - Präventionsräte in Städten und Gemeinden - Präventionsgremien in Bund und Land - Polizei - Sicherheitsgewerbe/Wirtschaft - Bewährungshilfe - Opferhilfe - Jugend- und Kinderschutz - Gesundheitswesen - Stadtplanung - Sport ... und jeden, dem Sicherheit am Herzen liegt. Chefredaktion: Prof. Dr. Edwin Kube ehemaliger Leiter des Kriminalistischen und des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamtes Wiesbaden. Honorarprofessor für Kriminologie und Kriminalistik an der Universität Gießen. Vorstandsmitglied der Neuen Kriminologischen Gesellschaft. Ehrenmitglied des European Network of Forensic Science Institute Directors. Langjähriger Stellvertretender Vorsitzender der Projektleitung des damaligen Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramms. Internationale Vortragstätigkeit, insbesondere in Osteuropa und Asien mit kriminalpräventivem und kriminalpolitischem Schwerpunkt. Zahlreiche kriminalistisch-kriminologische Veröffentlichungen. forum kriminalprävention: Die Zeitschrift - aus der Praxis für die Praxis - einer gesamtgesellschaftlichen Initiative - das Forum für den Meinungs- und Ideenaustausch von Experten und Praktikern - Pflichtlektüre für jeden Präventionsverantwortlichen Präambel Kriminalität trifft die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Es gilt, die Möglichkeiten der Prävention in möglichst großem Umfang zu nutzen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur Bund, Ländern und Kommunen, sondern allen gesellschaftlichen Kräften. Ziel ist es, der Kriminalität durch vorbeugende Maßnahmen Einhalt zu gebieten, die durch Kriminalität entstehenden Schäden zu verringern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten. Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention setzt sich zum Ziel, diese Kräfte zu gemeinsamer Verantwortung zusammen zu führen. ./3 ./3 Lassen Sie Prävention nicht zur Eintagsfliege werden – Abonnieren Sie jetzt und wir schenken Ihnen die 1. und 2. Ausgabe. forum kriminalprävention Zeitschrift der Stiftung Deutsches Forum für Kriminal-prävention (DFK) Abonnent  Bitte übersenden Sie mir die Zeitschrift „forum kriminalprävention“ (Erstausgabe November 2001) zum Jahresabonnementpreis von € 29,- (DM 56,72) inkl. MwSt. zzgl. Versandspesen (6 Ausgaben jährlich alle 2 Monate). Die Ausgaben 1 und 2 erhalte ich gratis. 1. Unterschrift Vertrauensgarantie  Ich weiß, dass ich meine Bestellung inner-halb von 8 Tagen beim Verlag Schmidt-Römhild, Mengstr. 16, 23552 Lübeck, wider-rufen kann und bestätige dies durch meine 2. Unterschrift. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs (Datum des Poststempels) reicht zur Wahrung der Frist aus. 2. Unterschrift Bitte unbedingt ausfüllen! Bitte senden sie die Zeitschrift an folgende Adresse: Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ, Ort, Land Telefon Nur bei Bankeinzug/Lastschrift ausfüllen: Kreditinstitut _____________ ______________ Konto-Nr. BLZ Unterschrift Bitte Bestellcoupon ausgefüllt per Post oder Telefax an den Verlag schicken. 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