Aktuelles
BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. fordert schnellere Einbindung von Täterarbeit bei häuslicher Gewalt
Anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentags betont die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TäHG e.V.) wie unverzichtbar Täterarbeit für eine nachhaltige Gewaltprävention bei häuslicher Gewalt ist und fordert eine flächendeckende Umsetzung des proaktiven Ansatzes in der Täterarbeit.
Zum aktuellen Stand der Umsetzung proaktiver Täterarbeit und den jeweiligen datenschutzrechtlichen Erfordernissen hat die BAG TäHG e.V. zwei Berichte veröffentlicht:
Aktueller Stand zur Umsetzung des proaktiven Ansatzes in Deutschland: Diese Broschüre wurde innerhalb des Teilprojektes „Proaktiver Ansatz“, an welchem auch das DFK beteiligt ist, erstellt. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierte Projekt (Projektlaufzeit: 01.09.2021 – 30.06.2023) widmet sich der Professionalisierung der Täterarbeit in Deutschland sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TäHG).
Proaktiver Ansatz in der Täterarbeit als Pflichtaufgabe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
(17. März 2023)
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Dokumentation des Fachtages der Universität Konstanz und der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention am 22.07.2022 an der Universität Konstanz
„Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Neue europäische Leitlinien für Strafjustiz und Prävention?“
Den Tagungsband finden Sie HIER
(17. März 2023)
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Kriminalstatistische Auswertung zu Partnergewalt des Bundeskriminalamts für das Berichtsjahr 2021 veröffentlicht
Weitere Informationen HIER
(24. November 2022)
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Schutz der Istanbul-Konvention gilt in Deutschland künftig auch umfassend für Migrant*innen
Weitere Informationen HIER
(23. November 2022)
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Die Berichterstattungsstelle am Deutschen Institut für Menschenrechte hat ihre Arbeit am 1. November 2022 aufgenommen
Sie sammelt und analysiert Daten von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft und befasst sich dabei mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Deutschland setzt damit eine zentrale Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention um.
Weitere Informationen HIER
(1. November 2022)
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Bundesweite Frauenhaus-Statistik veröffentlicht
durch Frauenhauskoordinierung e.V.
Weitere Informationen HIER
(1. November 2022)
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Mitmachaktion "Wir brechen das Schweigen" -
zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November
weitere Informationen HIER
(November 2022)
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GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland wurde am 7. Oktober veröffentlicht
Die Zusammenfassung des Berichtes finden Sie HIER
Den Originalbericht in englischer Sprache finden Sie HIER
(Oktober 2022)
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Empfehlungen des Deutschen Vereins
- für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt
- zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder
(September 2022)
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"Safety first: Gemeinsam handeln - Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Betroffene stärken"
Begleitforschung durch die KSH München unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Nothhafft + Ringvorlesung
Das seit Februar 2018 in Deutschland verbindlich geltende Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) stellt in Art. 31 klar, dass in allen Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht die Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder mit Vorrang berücksichtigt werden muss. In der Praxis der Familiengerichte konkurrieren die Paradigmata "Gewaltfreiheit in der Familie" und "Fortsetzung einer kooperativen Elternschaft nach Trennung" oft miteinander und erzeugen gerade im Rahmen von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren erneute und bedrohliche Gefahrensituationen für die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Die Zeit der Trennung ist statistisch gesehen die gefährlichste Zeit für die von häuslicher Gewalt betroffenen Personen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bayerische Staatsministerium der Justiz fördern eine entsprechende Begleitforschung. Diese wird von der Katholischen Siftungshochschule München unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Nothhafft durchgeführt.
Das Forschungsprojekt umfasst die Evaluierung einer Praxisimplementation, die Erprobung und die Implementierung eines Fragebogens als Instrument zur Dokumentation und zur Gefährlichkeitseinschätzung gemäß Sonderleitfaden/Münchener Modell in kindschaftsrechtlichen Verfahren in Kooperation mit dem Amtsgerichtsbezirk München u.a.
Die im Rahmen dieses Projektes aufgezeichneten Vorträge finden Sie auf der Website der Hochschule
(Januar 2022)
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"Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis"
Der Deutsche Städtetag hat mit diesem Titel im Mai eine Handreichung für die Kommunen herausgegeben.
Zum Bericht auf der Website des Städtetages
(10. Juni 2021)
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Neue Webseite "frauenhaus-suche.de" online
Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser stellt nun eine Webseite zur Verfügung, über die gewaltbetroffene Frauen tagesaktuell und bundesweit einen Frauenhausplatz finden können.
(31. Mai 2021)
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bff-Forderungspapier zur Gewährleistung einer flächendeckenden niedrigschwelligen medizinischen und psychosozialen Versorgung sowie vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) hat folgende Forderungen zur Gewährleistung einer flächendeckenden niedrigschwelligen medizinischen uns pxychosozialen Versorgung sowie vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt formuliert:
(17. Mai 2021)
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Jahresbericht 2020 des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" veröffentlicht
"Das Hilfetelefon 'Gewalt gegen Frauen' ist für viele Frauen zum Rettungsanker geworden." - so Frau Bundesministerin Franziska Giffey bei der Vorstellung des Berichtes.
Jahresbericht 2020 des Hilfetelfons "Gewalt gegen Frauen"
(10. Mai 2021)
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Alternativbericht des BIK zur Umsetzung der Instanbul-Konvention in Deutschland
Das Bündnis Istanbul-Konvention hat nach drei Jahren des Inkrafttretens des Übereinkommens einen ersten Alternativbericht zur Umsetzung verfasst. Dieser wurde am 18. März 2021 veröffentlicht und an GREVIO übergeben.
BIK-Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2021)
(18. März 2021)
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Jeder kann helfen! Aber wie?
Der Hilfe-Typen-Check findet mit wenigen Fragen heraus, welcher Hilfe-Typ Sie sind und gibt konkrete Tipps, wie man sich verhalten kann, wenn man Gewalt beobachtet.
(27. November 2020)
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Nachbarschaftsaktion gegen häusliche Gewalt
Eine Aktion der Initiative "Stärker als Gewalt"
Weil das eigene Zuhause nicht für alle ein sicherer Ort ist, soll Menschen geholfen werden, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Im Aktionsmonat November machen deutschlandweit vielerorts Aktionen in der Nachbarschaft auf Hilfsangebote aufmerksam.
Jede und jeder Einzelne kann bei der Aktion mitmachen und sich aktiv gegen Gewalt einsetzen.
(1. November 2020)
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Pilotprojekt gegen Häusliche Gewalt wird landesweit in Baden-Württemberg ausgerollt
(17. August 2020)
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Neue Website des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" ist seit 30. Juli 2020 online
(3. August 2020)
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Bayern setzt auf eine konsequente Strafverfolgung bei Häuslicher Gewalt und Stalking
Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung
(29. Juli 2020)
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Kampagne„Schweigen macht schutzlos"
Die Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS hat aktuell eine Kampagne zur häuslichen Gewalt gestartet:
Unter dem Motto „Schweigen macht schutzlos, mach‘ Dich laut“ erheben prominente Frauen in dieser bundesweiten Kampagne ihre Stimme gegen häusliche Gewalt. Ihre Botschaft, die sie seit dem 13.05.2020 im Fernsehen, auf Plakatwänden und in den Sozialen Medien verbreiten, lautet: Passt auf euch auf, achtet auf eure Mitmenschen, holt Hilfe – meldet euch bei den Opferhelfern des WEISSEN RINGS unter Telefon 116 006!
Zur Pressemitteilung des WEISSEN RINGS
(Mai 2020)
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Aktion „ZUHAUSE NICHT SICHER?"
In dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie ist es wichtig, die Menschen zu Hause bzw. in ihrem Lebensumfeld zu erreichen. Supermärkte, die regelmäßig aufgesucht werden, können Örtlichkeiten sein, an denen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, auf die Hilfsangebote im Rahmen der Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Stärker als Gewalt“ hingewiesen werden können.
Mit Plakaten und Abrisszetteln an Schwarzen Brettern, Hinweisen auf Displays bzw. Produkten oder bedruckten Kassenbons wird bundesweit in über 28.000 Märkten auf die Aktion aufmerksam gemacht. Jeder kann mitmachen und sich aktiv gegen Gewalt einsetzen. Alle interessierten Organisationen, Verwaltungen, Vereine oder Privatpersonen, die die Aktion „Zuhause nicht sicher?“ ebenfalls unterstützen wollen, finden die Postervorlage in verschiedenen Formaten und ein Infoblatt mit allem Wissenswerten rund um „Stärker als Gewalt“ HIER.
(April 2020)
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Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Alle notwendigen Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Programms finden Sie auf der Website des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend HIER
(Feb. 2020)
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NO Stalk-App des Weißen Rings aktualisiert
Die seit Mai 2019 verfügbare App , die es von Stalking Betroffenen erleichtert, Täter zu überführen und rechtliche Schritte einleiten zu können, wurde aktualisiert. Sie steht kostenlos im App-Store zum Download zur Verfügung: LINK.
Weitere Informationen des Weißen Rings zum Thema Stalking finden Sie HIER.
(Feb. 2020)
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Startschuss zum Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen und zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Frau Ministerin Giffey
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.
(Feb. 2020)
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