Aktuelles
DFK-Einbruchschutzexperte gibt in der SWR-Sendung „Kaffee oder Tee“ Tipps für ein Sicheres Zuhause
Im Gespräch mit Moderator Jens Hübschen gibt Harald Schmidt, Einbruchschutzexperte der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), den Zuschauerinnen und Zuschauern Tipps, wie sie ihre Wohnung oder ihr Haus vor Einbruch schützen können. Sie finden die Beiträge der Sendung vom 03.08.2023 beginnend bei 0:37:00 und bei 1:03:45 in der ARD Mediathek. Hier geht es direkt zum Video.
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Sicherheitsempfinden steht im Widerspruch zum Umsetzungsstand von Sicherheitsmaßnahmen – ABUS und YouGov veröffentlichen vierte Sicherheitsumfrage
Die größte Sorge im Falle eines Einbruchs ist für mehr als die Hälfte (51 Prozent) der Befragten der potenzielle seelische Schaden, den Einbrecher anrichten könnten, im Gegensatz zum materiellen Verlust. Trotz dieser Angst hat fast die Hälfte der Deutschen (44 Prozent) keinerlei Sicherungssysteme wie Türsicherungen, Überwachungskameras, Alarmanlagen oder Smart-Home-Systeme installiert. Infolgedessen planen immerhin 29 Prozent der Befragten, in den nächsten 12 Monaten in Sicherheitssysteme zu investieren.
Diese und viele weitere Erkenntnisse liefert die neueste Sicherheitsstudie von YouGov im Auftrag von ABUS. Während es bei den meisten Themen nur leichte Veränderungen gab, berichteten 25 Prozent der Umfrageteilnehmer von Einbrüchen in ihrer Nachbarschaft innerhalb der letzten 12 Monate. Dies bedeutet eine signifikante Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, wo diese Frage nur 18 Prozent bejahten und deckt sich mit den Zahlen der aktuellen Kriminalstatistik. Aus dieser geht ein Anstieg der Wohnungseinbrüche um 21,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr hervor. Damit zeigt sich: Die Jahre der sinkenden Einbruchzahlen sind vorbei. Oder anders: nach dem Ende der Pandemie kommen die Einbrecher zurück.
In puncto Sicherheitsempfinden ergaben sich auch dieses Jahr wieder regionale Unterschiede. Stadtbewohner fühlen sich sicherer (22 Prozent) als Bewohner ländlicher Gegenden (17 Prozent). In der Befragung wählten 25 Prozent der Teilnehmer Einbrüche in ihre Wohnung bzw. in ihr Haus als ihre größte Angst bezüglich krimineller Übergriffe, unabhängig von der tatsächlichen Wahrscheinlichkeit, dass diese passieren.
Die Studie basiert auf den Antworten von 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 03.08.2023 befragt wurden. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutsche Wohnbevölkerung ab 18 Jahren hinsichtlich Alter, Geschlecht und Region.
Die detaillierten Ergebnisse der Sicherheitsumfrage können ab sofort unter www.sicherheitsumfrage.de eingesehen und heruntergeladen werden.
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„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei der KfW wurde am 22.2.2022 wieder gestartet
Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Weitere Informationen und Links finden Sie auf unserer Website HIER.
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Programmstopp der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei der KfW seit 24.01.2022
Mit dem Programmstopp der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei der KfW ist ein Antrags- und Zusagestopp verbunden. Alle bis zum Förderstopp am 24.01.2022 gestellten Anträge werden allerdings noch nach den alten Kriterien bearbeitet.
Die BEG Einzelmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist davon nicht betroffen. Investitionen für den Einbau von einbruchhemmenden Fernstern und Fenstertüren in Bestandsbauten wird damit weiterhin bezuschusst.
Weitere Informationen und Links finden Sie auf unserer Website HIER.
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Suche nach qualifizierten Fachbetrieben und Herstellern von Sicherheitstechnik online in neuer Datenbank der Polizei
Der Tag des Einbruchschutzes feiert am 31. Oktober 2021 sein zehnjähriges Jubiläum. An diesem Tag informiert die Polizei mit vielen Aktionen über Einbruchschutz und gibt Sicherheitsempfehlungen. Dieses Jahr geht sie mit einer neuen bundesweiten Datenbank an den Start, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, online nach Betrieben für den fachgerechten Einbau von mechanischer Sicherungstechnik, von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie von Videoüberwachungsanlagen zu recherchieren. Aufgenommen sind hier nur Betriebe, welche die bundesweit einheitlichen Anforderungen der Polizei erfüllen. Diese sind in sogenannten „Pflichtenkatalogen“ festgelegt, die von der Polizeilichen Kriminalprävention herausgegeben werden. Neben Anforderungen an die Technik werden auch Anforderungen an die Fachunternehmen selbst sowie deren Personal gestellt.
Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger Adressenlisten der Fachbetriebe bei ihrer örtlichen (Kriminal)Polizeilichen Beratungsstelle erfragen. Mit der neu aufgesetzten Datenbank erhält man nach Eingabe der Postleitzahl die Fachbetriebe in der Umgebung. Neben der Fachbetriebssuche bietet die Online-Datenbank auch die Suche nach Herstellern von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten an.
Die Fachbetriebs- und Herstellersuche erleichtert es zukünftig Bürgerinnen und Bürgern, Fachbetrieben selbst sowie Beraterinnen und Beratern, sich einen Überblick auf schnellstem Wege zu verschaffen. So kann der hohe Qualitätsstandard im Bereich der Sicherungstechnik gewährleistet werden, der sich auch in den Förderbedingungen der staatlichen Förderprogramme der KfW zum Einbruchschutz wiederfindet.
Die Links zu der Datenbank sind beim DFK unter kriminalpraevention.de/finanzanreize aufgenommen worden. Hier kann man sich über die Förderangebote für Einbruchschutz informieren.
Links zur Datenbank:
Fachbetriebssuche: k-einbruch.de/fachbetriebssuche
Herstellersuche: k-einbruch.de/herstellersuche
Die Pressemitteilung zur neuen Datenbank finden Sie HIER
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Investitionen in den Einbruchschutz ab dem 1. Juli 2021 auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit Beginn der Einbruchschutzförderung 2014 wurden einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren bislang nur in Kombination mit energieeffizienter Sanierung bei der KfW gefördert. Deren Nachrüstprodukte und eine weitere Auswahl an Maßnahmen gegen den Wohnungseinbruch sind hingegen auch als Einzelmaßnahmen förderfähig und werden es auch bleiben (Programm 455-E).
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Jahresbeginn die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz. Nun stehen ab dem 1. Juli 2021 Förderangebote bei der KfW wie auch bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung, die das energieeffiziente Bauen und Sanieren fördern. In den Teilprogrammen BEG WG - Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kredit oder Zuschuss bei der KfW) und BEG EM - Einzelmaßnahmenförderung (Kredit bei der KfW, Zuschussförderung durch BAFA) werden auch einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren gefördert.
Bitte beachten Sie, dass hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht und daher in jedem Fall ein Energie-Effizienz-Experte, eine Energie-Effizienz-Expertin (EEE) zu beauftragen ist. Er/Sie prüft und bestätigt die Einhaltung der energetischen Vorgaben, Energie-Effizienz-Experten/Expertinnen sind i. d. R. keine Experten/Expertinnen für Einbruchschutz. Daher unsere Empfehlung: Lassen Sie sich in jedem Fall von der Polizei kostenlos zum Einbruchschutz beraten; beauftragen Sie nur qualifizierte Fachunternehmen und lassen Sie sich den Einbau der einbruchhemmenden Maßnahmen auch im Rahmen der BEG vom Fachunternehmen schriftlich bestätigen (Fachunternehmerbestätigung). Die (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter k-einbruch.de.
Informationen im Detail finden Sie hier
(30. Juni 2021)
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Das neue K-EINBRUCH-Level visualisiert die polizeiliche Empfehlungspraxis für Einbruchschutz
Mit dem K-Einbruchlevel führt die Polizei ein bundesweites Branchenlevel ein, das Orientierung bei der Einordnung der aktuellen Normen für alle Marktteilnehmer wie beispielsweise Errichter bzw. Errichterinnen, Versicherungen und Endverbraucher bzw. Endverbraucherinnen bietet.
Mithilfe der Sicherheitsklassen-Skala des neuen Levels „sehen Bürgerinnen und Bürger auf einen Blick, wie wirksam eine bestimmte Sicherheitslösung ist und können sich dann für ein Produkt entsprechend ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis entscheiden“, sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention und Initiator der Kampagne K-EINBRUCH.
Die Sicherheitsklassen im Überblick sowie weitere Informationen zum K-EINBRUCH-Level finden Sie unter www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/k-einbruch-level.
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Digitale Landkarte bietet ab sofort Orientierung bei der Auswahl von Smart Living-Showrooms auch für smarten Einbruchschutz
Die Möglichkeiten, sich mit Sicherheitstechnik vor einem Einbruch zu schützen, entwickeln sich rasant weiter. Neben mechanischer und – ergänzend – elektronischer Sicherheitstechnik, die seit 2014 bei der KfW gefördert werden, wurden 2019 zusätzlich Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktionen in die Förderbedingungen bei der KfW aufgenommen.
Showrooms machen Smart Home-Technologien erlebbar. Viele von Ihnen stellen auch die von der KfW geförderten smarten Anwendungen aus. Ab sofort bietet die digitale Landkarte der Wirtschaftsinitiative Smart Living (WI SL e.V.) die Möglichkeit, einen passenden Smart Living-Showroom in der Nähe zu finden und sich vor Ort die einzelnen smarten Komponenten anzuschauen. Verschiedene Filtermöglichkeiten erlauben es jeder Person, die sich vor Einbruch schützen möchte, den passenden Showroom zu finden.
Das DFK hat als Mitglied der WI SL e.V. aktiv an der Erarbeitung der digitalen Landkarte mitgearbeitet mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürger sowie allen, die zum Einbruchschutz beraten, ein praktisches Erleben von smarter Sicherheitstechnik zu möglichen. Beraterinnen und Beratern zum Einbruchschutz bietet die digitale Landkarte unterstützend die Gelegenheit, sich ein Bild über geeignete Showrooms für die eigene Beratertätigkeit zu machen. Das kann eigene Ressourcen sparen. Die entsprechenden Aufnahmebedingungen der WI SL e.V. stellen sicher, dass die auf der Landkarte aufgeführten Showrooms ihre Ausstellungen herstellerübergreifend und auf dem neuesten Stand gestalten. Die Auswahl der Showrooms wird sich in der nächsten Zeit stetig erweitern, nachdem die digitale Landkarte am 23. Juni 2021 an den Start gegangen ist und beworben wird.
Link zur digitalen Smart Living-Landkarte der WI SL e.V.
Pressemitteilung des BM Wi vom 23.6.2021
(25. Juni 2021)
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Verpflichtende Fachunternehmerbestätigung für elektronische Sicherheitstechnik macht die Einbruchschutzförderung sicherer!
Nachdem die Fachunternehmerbestätigung seit 1.4.20219 optional in die Förderbedingungen der KfW (KfW-Programme 455-E und 159) aufgenommen worden war, ist ein weiterer Meilenstein für eine nachhaltige und wirksame Einbruchschutzförderung erreicht: Zur Förderung von elektronischer Sicherheitstechnik (Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Gefahrenwarnanlage und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion) sind die durchgeführten Maßnahmen nun vom Fachunternehmen auszufüllen, zu unterschreiben und den BürgerInnen auszuhändigen. Neben den Rechnungen muss diese der KfW zur Auszahlung vorgelegt werden. Damit ist ein Stück mehr Sicherheit für die AntragstellerInnen geschaffen worden, die der KfW bislang die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen bestätigen und die Verantwortung gegenüber der KfW allein tragen mussten. Im Übrigen ist das Fachunternehmen nach den Vorgaben der gültigen Normen (Anhang A in DIN VDE 0833-3 sowie Anlage A in DIN VDE V 0826-1) seit jeher verpflichtet, mit der Aushändigung der Anlagenbeschreibung den fachgerechten Einbau zu bestätigen.
Anders sieht es nach wie vor für den Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik aus. Lassen Sie sich aber möglichst auch hierfür die Fachunternehmerbestätigung der KfW ausfüllen und unterschreiben. Sie dient Ihrer eigenen Sicherheit, auch wenn sie weiterhin lediglich optional ist. Für Investitionen in mechanische Sicherheitstechnik legen Sie der KfW nur die Rechnungen vor.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html
(Mai 2021)
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"Wie smarte Sicherheitstechnik vor Einbruch schützen kann"
Vortrag anlässlich des 25. Deutschen Präventionstages im September 2020
(September 2020)
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Gemeinsames Infoblatt
„Scharf-/Unscharfschaltung von Einbruchmeldeanlagen (EMA) bzw. Gefahrenwarnanlagen (GWA) mittels Riegelschaltkontakt (Schließblechkontakt) verstößt gegen die Anwendungsregeln“ des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, VdS Schadenverhütung GmbH, ZVEH, ZVEI sowie des DFK veröffentlicht. Mit diesem Verstoß sind sie von der KfW-Förderung Einbruchschutz ausgeschlossen. Sie können es HIER herunterladen.
(September 2020)
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Evaluation der Einbruchschutzförderung von 2014-2018 veröffentlicht
Die im Auftrag der KfW durchgeführte Evaluation des Instituts Wohnungen und Umwelt (IWU) stärkt die Präventionsbemühungen zur Einbruchschutzförderung und deren Weiterentwicklung. Sie macht auch deutlich, dass immer noch zu wenig in Einbruchschutz investiert wird, insbesondere bei Mietwohnungen. Mangels rechtlicher Vorgaben trägt auch der Neubau kaum zur Verbesserung des Einbruchschutzes bei, da aufgrund fehlender Vorgaben Sicherheitstechnik dabei keine Berücksichtigung findet.
Für den Einbruchschutz bedeutet das im Ergebnis, Haushalte mit geringem Einkommen stärker als bisher zu fördern und die Neubauförderung aufzunehmen, solange keine baurechtlichen Vorgaben für den Einbau von Sicherheitstechnik initiiert sind.
Den Bericht Evaluation des KfW-Förderprogramms „Alters-gerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ finden Sie HIER
HIER geht es zur Kurzfassung.
Weitergehende Informationen haben wir auch in der aktuellen Ausgabe "forum kriminalprävention" veröffentlicht.
(April 2020)
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Mittel für den Einbruchschutz aufgestockt
Als Reaktion auf die anhaltend hohe Nachfrage nach den KfW-Zuschüssen für den Einbruchschutz erhöht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für dieses Jahr die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz von 50 Millionen auf 65 Millionen EUR.
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Website HIER
HIER zur Pressemitteilung des BMI
(August 2018)
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Anhörung zur Neufassung der Hessischen Bauordnung
Am 8.2.2018 nahm Sabrina Mohr als Vertreterin des DFK im Hessischen Landtag an der Anhörung über den Gesetzentwurf zur Neufassung der Hessischen Bauordnung teil und schlug die baurechtliche Verankerung von Sicherheitstechnik als Empfehlung vor. Auch wenn der Landtag den Vorschlag des DFK in die Beschlussfassung auf seiner 140. Sitzung am 24.5.2018 nicht aufnahm, kann diese Anhörung als erstmalige Gelegenheit hervorgehoben werden, Sicherheitstechnik im Baurecht zu thematisieren. Das Wortprotokoll finden Sie hier (S. 55f./Kolbe). Die schriftl. Stellungnahme des DFK kann hier ab S. 90 nachgelesen werden. Die endgültige Fassung des Beschlusses finden Sie in Drucks. 19/6472.
(Juni 2018)
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Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz
Seit 19.9.17 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
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Weiterhin ist die Beantragung von Zuschüssen zu Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz über die KfW-Bankengruppe möglich
Zuschüsse des Bundes zu Einbruchschutzmaßnahmen können im Rahmen des KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen (455)" beantragt werden. Dieses umfasst zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Ab dem 9. August 2017 können nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz gefördert werden, da die Bundesmittel für diesen Bereich erschöpft sind.
Mehr Informationen dazu auf der Internetseite der KfW .
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Reisende Täter des Wohnungseinbruchs - neue KFN-Studie veröffentlicht
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) hat am 29. Mai 2017 eine neue Studie zum Wohnungseinbruch durch reisende und zugereiste Täter veröffentlicht. Diese wurde u.a. durch das DFK finanziert.
Link zur Pressemitteilung des KFN
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KfW-Zuschussförderung für Einbruchschutz erweitert
Seit 21. März 2017 ist die Mindestinvestitionssumme für Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch von bislang 2.000 € auf 500 € abgesenkt worden. Damit sind Zuschüsse ab 50 € bis maximal 1.500 € möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- KfW-Pressemitteilung vom 21. März 2017
- KfW-Förderprogramm zum Einbruchschutz
- DFK-Informationen zu Finanzanreizen bei Einbruchschutzmaßnahmen