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Daten-Governance-Gesetz: Daten unter Bundesaufsicht
Mit dem Inkrafttreten des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) am 19. Mai 2026 setzt Deutschland die europäischen Vorgaben des Data Governance Act in nationales Recht um. Ziel ist es, den Zugang zu geschützten Verwaltungsdaten zu erleichtern und so Forschung, Innovation sowie datenbasierte Geschäftsmodelle zu fördern. Das Statistische Bundesamt (Destatis) spielt dabei eine zentrale Rolle. Es unterstützt öffentliche Stellen bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung sensibler Daten, um deren Nutzung für Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu ermöglichen, ohne Schutzinteressen von Bürgern oder Unternehmen zu verletzen. Destatis bringt hierfür seine Erfahrung im Umgang mit sensiblen Datenbeständen ein.
Parallel dazu übernimmt die Bundesnetzagentur Aufsichtsfunktionen über Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Diese Dienste ermöglichen den Datenaustausch zwischen Inhabern und Nutzenden, ohne dass die Daten selbst für eigene Zwecke verwendet werden. Datenaltruistische Organisationen sammeln freiwillig bereitgestellte Daten von Personen oder Unternehmen und stellen sie gemeinwohlorientiert bereit.
Das DGG verteilt somit die Umsetzung des europäischen Datenraums auf zwei unterschiedliche Funktionen: Destatis unterstützt den sicheren Zugang zu öffentlichen Daten, während die Bundesnetzagentur die neuen Akteure des Datenmarktes beaufsichtigt. Insgesamt soll das Gesetz den digitalen Binnenmarkt in der EU vorantreiben und einen rechtlichen Rahmen für besonders schützenswerte Daten schaffen.
Weitere Infos unter
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_177_p001.html
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260519_DGA.html
Prävention kommt vom lateinischen Wort praevenire – das heißt zuvorkommen.
Alle Chancen für Prävention in möglichst großem Umfang zu nutzen, ist Aufgabe der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK).
Der Kriminalität wirksam zuvorzukommen, Risiken in diesem Sinne gar nicht erst entstehen zu lassen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und bezieht Staat, Wirtschaft und jeden Einzelnen mit ein.