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Investitionen in den Einbruchschutz ab dem 1. Juli 2021 auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit Beginn der Einbruchschutzförderung 2014 wurden einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren bislang nur in Kombination mit energieeffizienter Sanierung bei der KfW gefördert. Deren Nachrüstprodukte und eine weitere Auswahl an Maßnahmen gegen den Wohnungseinbruch sind hingegen auch als Einzelmaßnahmen förderfähig und werden es auch bleiben (Programm 455-E).

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Jahresbeginn die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz. Nun stehen ab dem 1. Juli 2021 Förderangebote bei der KfW wie auch bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung, die das energieeffiziente Bauen und Sanieren fördern. In den Teilprogrammen BEG WG - Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kredit oder Zuschuss bei der KfW) und BEG EM - Einzelmaßnahmenförderung (Kredit bei der KfW, Zuschussförderung durch BAFA) werden auch einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren gefördert.
Bitte beachten Sie, dass hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht und daher in jedem Fall ein Energie-Effizienz-Experte, eine Energie-Effizienz-Expertin (EEE) zu beauftragen ist. Er/Sie prüft und bestätigt die Einhaltung der energetischen Vorgaben, Energie-Effizienz-Experten/Expertinnen sind i. d. R. keine Experten/Expertinnen für Einbruchschutz. Daher unsere Empfehlung: Lassen Sie sich in jedem Fall von der Polizei kostenlos zum Einbruchschutz beraten; beauftragen Sie nur qualifizierte Fachunternehmen und lassen Sie sich den Einbau der einbruchhemmenden Maßnahmen auch im Rahmen der BEG vom Fachunternehmen schriftlich bestätigen (Fachunternehmerbestätigung). Die (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter k-einbruch.de.

Informationen im Detail finden Sie hier

 

 

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