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KfW-Zuschussförderung für Einbruchschutz erweitert
Seit 21. März 2017 ist die Mindestinvestitionssumme für Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch von bislang 2.000 € auf 500 € abgesenkt worden. Damit sind Zuschüsse ab 50 € bis maximal 1.500 € möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- KfW-Pressemitteilung vom 21. März 2017
- KfW-Förderprogramm zum Einbruchschutz
- DFK-Informationen zu Finanzanreizen bei Einbruchschutzmaßnahmen
Prävention kommt vom lateinischen Wort praevenire – das heißt zuvorkommen.
Alle Chancen für Prävention in möglichst großem Umfang zu nutzen, ist Aufgabe der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK).
Der Kriminalität wirksam zuvorzukommen, Risiken in diesem Sinne gar nicht erst entstehen zu lassen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und bezieht Staat, Wirtschaft und jeden Einzelnen mit ein.
Stimmen zum DFK
Für eine Gesellschaft
in der alle teilhaben und
sich sicher fühlen können.
Bundesjustizminister
Dr. Marco Buschmann
Bundesinnenministerin
Nancy Faeser
Prof. Dr. Andreas Zick