Sicherheitstechnik - auf die Qualität kommt es an
Prävention im Wohnungseinbruch ist ein Dreiklang aus
- Einbau von Sicherungstechnik,
- aufmerksamer Nachbarschaft und
- eigenem sicherheitsbewusstem Verhalten.
Erst dieser Dreiklang bietet einen optimalen Schutz und wird in der polizeilichen Beratungspraxis berücksichtigt.
Dabei gilt: Mechanische Sicherungselemente gehen vor elektronischen Sicherungen!
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes empfiehlt zum Einbruchschutz bei Neu- oder Umbaumaßnahmen bestimmte Sicherheitsstandards und die Verwendung geprüfter und zertifizierter Produkte. Durch den Einbau nachweislich einbruchhemmender Produkte, z.B. Türen nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 erhält man einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Dies ist eine wichtige Komponente zur Verbesserung des Einbruchschutzes, beispielsweise bei:
- Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- leicht erreichbaren Fenstern und Fenstertüren
- Garagentoren und -zugängen
- Gittern, Klapp- und Rollläden
- Schlössern und Mehrfachverriegelungssystemen zum Beispiel mit Sperrbügelfunktion, Einsteckschlössern
- Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA)
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home- Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Dabei empfiehlt die Polizei ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherheitstechnik. Der Einbau sollte durch ein entsprechendes Fachunternehmen erfolgen. Adressennachweise von Errichterunternehmen für den Einbau von mechanischen Sicherheitseinrichtungen sowie von Einbruchmeldeanlagen können bei der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erfragt werden. Die Informationen über Sicherheitsstandards und den fachmännischen Einbau von Sicherheitstechnik sowie Herstellerverzeichnisse finden Sie bei den jeweiligen Produkten, z.B. Türen, Fenster unter www.k-einbruch.de.
Ihre Ansprechpartner im DFK
Harald Schmidt
harald.schmidt@bmi.bund.de
0228 99 681-13323