Prävention von Häuslicher Gewalt
Unter häuslicher Gewalt wird jede Form von körperlicher, sexualisierter, psychischer, sozialer und ökonomischer Gewalt zwischen Personen, die in einer familiären (verwandtschaftlichen) oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenleben, verstanden.
Gemäß der Definition des Bundeslagebildes „Häusliche Gewalt“ (BKA) umfasst dieser Begriff Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt Bei Partnerschaftsgewalt werden die Opfer und Tatverdächtigen betrachtet, die in einer partnerschaftlichen Beziehung zueinander stehen oder standen, bei der innerfamiliären Gewalt die Opfer und Tatverdächtigen, die miteinander verwandt sind.
Das DFK unterstützt mit seiner Expertise insbesondere
- die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen
- den Ausbau bundes- und landesweiter Koordinierungs- und Monitoringstellen
- den Aufbau und die Implementierung einer nationalen Präventionsstrategie
- den Ausbau des Hilfe- und Schutzsystems für Opfer häuslicher Gewalt
- die Fachstellen in ihrer Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern
- den Zugang zu Präventionsmaßnahmen für spezifische Betroffenengruppen
- einen Ausbau der Arbeit mit Tätern und Täterinnen
- die Aus- und Fortbildung der Angehörigen von Strafverfolgungsbehörden und anderer Organisationen
- die Durchführung von Fachtagen
- eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit.
Unsere Informationen für Sie
Ihre Ansprechpartner im DFK
Renate Schwarz-Saage
renate.schwarzsaage@bmi.bund.de
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