Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Am 01. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte „Istanbul-Konvention", für Deutschland in Kraft. Deutschland verpflichtete sich somit, auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu bekämpfen und den Betroffenen Hilfe zu gewähren.
Lesen Sie hier den Gesetzestext zum Übereinkommen des Europarates

Die Istanbul-Konvention ist das umfassendste internationale Übereinkommen, welches sich die Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen zum Nachteil von Frauen und Mädchen zum Ziel setzt. Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen. Die Istanbul-Konvention schließt eine Lücke im Schutz der Menschenrechte von Frauen und Mädchen, indem sie die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um alle Formen der Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Opfer zu schützen, Tatpersonen zu verfolgen und zu bestrafen und umfassende Strategien zur Koordination der notwendigen Maßnahmen zu entwickeln. Opfer von häuslicher Gewalt sind auch Männer. Besonders schwerwiegend sind die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt in der Familie sind.

 

Bis Frühjahr 2024 wurde der völkerrechtliche Vertrag von 38 Staaten sowie der Europäischen Union ratifiziert.
Stand der Ratifizierung

Die Europäische Union ratifizierte die Instanbul Konvention am 28. Juni 2023. Am 1. Oktober 2023 ist sie für die EU in Kraft getreten.
Beitritt der EU zur Instanbul Konvention

 

GREVIO -
Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence
Unabhängiger Überwachungsmechanismus zur externen Evaluation der Konvention

Zur Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen im internationalen Vergleich wurde vom Europarat eine Monitoringstelle von „Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence“ (GREVIO) eingesetzt. Das Gremium erteilt Empfehlungen an die Vertragsstaaten. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Konvention können Untersuchungen eingeleitet werden. GREVIO ist jedoch keine Beschwerdestelle. Die Vertragsstaaten haben gegenüber GREVIO eine Berichterstattungspflicht.

Am 1. September 2020 hat Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beim Europarat eingereicht. Der Staatenbericht der Bundesregierung ist unter Federführung des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesressorts entstanden. Er beschreibt die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention" und der Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene.

Erster (Grundlagen-)Evaluierungsbericht von GREVIO über gesetzgeberische und andere Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für Deutschland vom Oktober 2022:

 

Bündnis Istanbul-Konvention (BIK)

Rund 20 Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen haben sich zum Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Das Bündnis wird von beratenden Expertinnen und Experten unterstützt.
Das Bündnis Instanbul-Konvention hat am 18. März 2021 einen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht.

 

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt

Das DFK ist Mitglied in der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt“, die unter Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit dem Jahr 2000 tätig ist. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von weiteren thematisch zuständigen Bundesministerien, relevanten Fachministerkonferenzen der Länder, kommunalen Spitzenverbänden sowie von bundesweiten Fachverbänden und Beratungsstellen, werden Vorschläge für die kontinuierliche Verbesserung etwa von Präventionsangeboten, Interventionsstandards und Opferhilfen erarbeitet. Regelmäßig behandelt die B-L-AG besondere Fragestellungen in den Bereichen „Häusliche Gewalt“ bzw. „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ als Schwerpunkte. Das DFK nimmt seit Gründung an den Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt teil, bringt ihre Expertise ein und kommuniziert die Ergebnisse in ihren Netzwerken.


Podcast Umsetzung der "Istanbul-Konvention"

Interview mit der Präventionsbeamtin der Kriminalpolizeiinspektion Fürth, Kriminalhauptkommissarin Annegret Steiger

 

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Posterpräsentation DPT 2020