Überblick zum Phänomen
Betrachtung von Häuslicher Gewalt im Hellfeld
Im Sinne des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Art. 3 b, umfasst der Begriff „Häusliche Gewalt“ alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommen, unabhängig davon, ob die gewaltausübende Person den selben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.
Unterschieden wird zwischen Häuslicher Gewalt - darunter fallen beispielsweise auch Gewalttaten von Eltern gegenüber ihren Kindern sowie gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben - und der Gewalt in einer aktuellen oder früheren Paarbeziehung. Dieser Teilbereich der Häuslichen Gewalt, die Partnerschaftsgewalt wird zumeist in Form von psychischer, physischer, sexueller, ökonomischer und sozialer Gewalt innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften verstanden. Partnerschaftsgewalt liegt auch dann vor, wenn sich die Gewalt nach einer Trennung ereignet hat, aber noch in direktem Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft steht.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist ein wichtige Datenquelle zur Beschreibung und Analyse von Kriminalitätslagen. Die PKS ist eine wichtige Erkenntnisgrundlage für zahlreiche kriminologische und kriminalpolitisch relevante Fragestellungen. Sie stellt das polizeiliche Hellfeld dar und somit alle Delikte, die den Strafverfolgungsbehörden bekannt geworden sind. Die PKS wird demnach stark vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst. Sie bietet kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätslage, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität.
Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes, Berichtsjahr 2022.
Betrachtung von Häuslicher Gewalt im Dunkelfeld
Von Häuslicher Gewalt sind überwiegend Frauen betroffen: Jede dritte Frau in Deutschland hat mindestes einmal in ihrem Leben Gewalt erfahren; jede vierte Frau durch aktuelle oder ehemalige Beziehungspartner (Partnerschaftsgewalt).
Die hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Mädchen in Deutschland wird unter anderem durch eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene repräsentative Dunkelfeldstudie zur „Lebenssituation, Gesundheit und Sicherheit von Frauen in Deutschland“, Müller U., Schröttle, M., aus dem Jahr 2004 belegt. 40 % der von den 10.000 befragten Frauen gaben an, seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt zu haben.
Straftaten im Kontext von Häuslicher Gewalt gehören zu den Delikten mit einem großen Dunkelfeld. Nur ein geringer Teil der Delikte wird bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Die Gründe der Nicht-Anzeige der Betroffenen sind vielfältig. Es wird mitunter davon ausgegangen, dass Betroffene aus Scham und aus Angst vor wiederholter Gewalt schweigen oder keinen Zugang zum Schutz- und Hilfesystem haben.
Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!
Initiative des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend „Stärker als Gewalt“
Bundesweite Dunkelfeldstudie zu Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)
Zur Gewinnung von aktuellen empirischen Erkenntnissen von geschlechtsspezifischer Gewalt und anderen Gewaltformen wird derzeit von BKA, BMI und BMFSFJ eine bundesweite Dunkelfeldstudie zu "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag" (LeSuBiA) durchgeführt. In dieser Studie werden die Empfehlungen und das Gewaltverständnis der Istanbul-Konvention berücksichtigt. Erste Ergebnisse werden 2025 erwartet.
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