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Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Das am 7. Juni 2019 im Bundestag beschlossene „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beinhaltet eine erste bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. Nach § 44 Abs. 2a Asylgesetz sollen die Länder „geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“. Gerade der Schutz besonders vulnerabler Personen in Flüchtlingsunterkünften, wie er auch in den Mindeststandards aufgeführt ist, wurde hier nun offiziell gesetzlich verankert.
Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften wird somit Länderpflicht.
Prävention kommt vom lateinischen Wort praevenire – das heißt zuvorkommen.
Alle Chancen für Prävention in möglichst großem Umfang zu nutzen, ist Aufgabe der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK).
Der Kriminalität wirksam zuvorzukommen, Risiken in diesem Sinne gar nicht erst entstehen zu lassen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und bezieht Staat, Wirtschaft und jeden Einzelnen mit ein.
Stimmen zum DFK
Für eine Gesellschaft
in der alle teilhaben und
sich sicher fühlen können.
Bundesjustizminister
Dr. Marco Buschmann
Bundesinnenministerin
Nancy Faeser
Prof. Dr. Andreas Zick