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Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Das am 7. Juni 2019 im Bundestag beschlossene „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beinhaltet eine erste bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. Nach § 44 Abs. 2a Asylgesetz sollen die Länder „geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“. Gerade der Schutz besonders vulnerabler Personen in Flüchtlingsunterkünften, wie er auch in den Mindeststandards aufgeführt ist, wurde hier nun offiziell gesetzlich verankert.

Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften wird somit Länderpflicht.

 

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Prävention kommt vom lateinischen Wort praevenire – das heißt zuvorkommen.

Alle Chancen für Prävention in möglichst großem Umfang zu nutzen, ist Aufgabe der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK).

Der Kriminalität wirksam zuvorzukommen, Risiken in diesem Sinne gar nicht erst entstehen zu lassen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und bezieht Staat, Wirtschaft und jeden Einzelnen mit ein.

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Die Stiftung will alle gesellschaftlichen Kräfte zu gemeinsamer Verantwortung zusammenführen.

Informationen zur Stiftung

Vernetzung und Kooperation

Verknüpfung staatlicher wie nichtstaatlicher Instanzen und Verantwortungsträger, Kompetenzorientierung

Bündelung

Förderung von Synergien und Professionen übergreifenden Ansätzen

Wissenstransfer

Erhebung und Verbreitung von wissenschaftlichen und Best-Practice Erkenntnissen (national wie international)

Öffentlichkeitsarbeit

Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit u. Förderung der Mitwirkungsbereitschaft aller gesellschaftlichen Kräfte

Stimmen zum DFK

Für eine Gesellschaft
in der alle teilhaben und
sich sicher fühlen können.

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Bundesjustizminister
Dr. Marco Buschmann

Bundesinnenministerin
Nancy Faeser

Prof. Dr. Andreas Zick