Bundesweite Förderung von Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Die Unterbringung und Versorgung von zugewanderten Menschen sind dauerhafte Herausforderungen, die auch sicherheitsrelevante Aspekte beinhalten. Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte lösen Sicherheitsbedarfe aus. Auch innerhalb der Unterbringungen gibt es Konfliktpotenziale, deren Risiken nach Möglichkeit abgebaut werden sollen. Dazu bedarf eines sensiblen Blickes, der durch die Netzwerkpartnern der „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ gewährleistet wird. Eine personelle Beratungs- als auch eine digitale Unterstützungsstruktur sind aufgebaut. Neben einem regelmäßigen, interdisziplinären Fachaustausch umfasst das Angebot auch den kostenfreien Zugriff auf eine digitale Toolbox sowie Checklisten, Leitfäden, Trainingskonzepte und weitere Präventionsmaterialien.
https://www.gewaltschutz-gu.de/
Das DFK ist Gründungsmitglied der „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ und setzt sich dort gemeinsam mit den Mitgliedern seit 2016 für die Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in Flüchtlingsunterkünften ein.
Die Bundesinitiative gliedert sich aktuell in eine Kerninitiative sowie in einen erweiterten Teilnehmerkreis mit Beratungsfunktion. Institutionen und Vereine mit einem Bezug zum Gewaltschutz sind eingeladen, die Initiative durch ihre Mitarbeit zu unterstützen. Zur Verstetigung der Aktivitäten gibt es eine "Servicestelle Gewaltschutz", die bei der Stiftung SPI eingerichtet ist.
Weitere Informationen zur Bundesinitiative sind auf deren offizieller Webseite zu finden: www.gewaltschutz-gu.de
Das DFK beteiligte sich im Rahmen der Bundesinitiative gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), UNICEF, den Freien Wohlfahrtsverbänden und anderen Partnern wie der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) bereits im Jahr 2016 an der Entwicklung eines ersten bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“.
Diese Mindeststandards haben sich längst als zentrale Leitlinie zur Erststellung und Umsetzung von Schutzkonzepten für Flüchtlingsunterkünfte etabliert und sind inhaltliche Grundlage der meisten Landesschutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) stellte 2020 in einer Studie fest, dass allerdings immer noch nicht alle Einrichtungen Schutzkonzepte mit entsprechenden Standards berücksichtigen und konstatierte: „Hier besteht Nachholbedarf.“ Der Studie zufolge kann die Unterbringungssituation u.a. eine Viktimisierung auslösen bzw. verstärken (Diana Willems, DJI: Viktimisierungserfahrungen junger Geflüchteter, München 2020). Auch aktuelle Rückmeldungen aus der Praxis indizieren weiterhin Handlungsbedarf.
Die Daten des polizeilichen Hellfelds weisen erfreulicherweise auf einen signifikanten Rückgang der registrierten Fälle von Straftaten in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Sammelunterkünften seit Intensivierung der länderübergreifenden Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten ab dem Jahr 2019 hin (vgl. Kernaussagen des BKA zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung im Betrachtungszeitraum 2019 und 2020). Diese Verbesserung könnte auch mit den im August 2019 geänderten Regelungen im Asylgesetz (§§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG) zusammenhängen. Es trat eine Verpflichtung der Bundesländer in Kraft, „geeignete Maßnahmen zum Schutz von besonders vulnerablen Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften“ zu ergreifen. Diese Verbindlichkeit zur Entwicklung und Umsetzung von landes- und einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten konnte durch die ebenfalls 2019 gestartete, intensive konzeptionelle Unterstützungsarbeit durch bundesweit eingesetzte Gewaltschutz-Multiplikator:innen aus dem Projekt DeBUG in vielen Unterkünften erstmals entsprechende Wirkung entfalten.
Inhalt der Mindeststandards
Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern wird in den Mindeststandards aufgezeigt, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften konzeptionell sichergestellt werden kann. Die Standards umfassen dabei insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.
Ergänzend entstanden Annexe zum Schutz von:
- „Geflüchteten mit Behinderungen“
- „LSBTI-Geflüchteten“
- „Geflüchteten mit Traumafolgestörungen“
Zur Unterstützung der Praktiker in der Anwendung vor Ort wurden unter Beteiligung des DFK auch sogenannte Praxisleitfäden zur besseren Umsetzung erarbeitet und veröffentlicht.
Regelmäßige Aktualisierungen
Aktuelle Herausforderungen und Dynamiken der Fluchtbewegungen sowie daraus folgende Probleme und Gefahren für Geflüchtete und deren Unterbringung werden in den Mindeststandards regelmäßig mit bedacht, indem die Inhalte einer laufenden Aktualisierung unterliegen.
In der letzten Fassung vom April 2021 konnte das DFK dank fachlicher Unterstützung des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) erreichen, dass nun auch Qualitätskriterien für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften Bestandteil der Mindeststandards sind und bereits bei öffentlichen Ausschreibungen und in allen vertraglichen Beziehungen als erforderlich gelten.
Der Mindeststandard 2 – Personalmanagement der bundesweiten "Mindetsstandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" besagt: „Sicherheitsmitarbeiter*innen werden vor Ort regelmäßig von Bewohner*innen angesprochen, vor allem in Konfliktsituationen. Daher müssen ihre Kompetenzen im Umgang mit geflüchteten Menschen besonders gefördert werden, insbesondere hinsichtlich interkultureller Unterschiede und Diversität. Entsprechende Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ist unabdingbar. Zum Beispiel ist es zur Sicherstellung einer sachgerechten und qualitätsgestützten Sicherheitsdienstleistung erforderlich, dass bereits bei öffentlichen Ausschreibungen und in allen vertraglichen Beziehungen Qualitätskriterien für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung berücksichtigt werden.“
Auftraggeber sind schon von Gesetzes wegen gehalten, eine angemessene Gewichtung zwischen Preis und Leistung herzustellen. Neben den Zuschlagskriterien spielen natürlich auch die Eignungskriterien eine herausgehobene Rolle. Denn hierüber kann ein Auftraggeber steuern, welche Bieterunternehmen er überhaupt zum Wettbewerb zulässt. Um eine nachhaltige Verbesserung des Gewaltschutzes zu erreichen haben Caritas, BDSW und das DFK eine Orientierungshilfe für Praktiker:innen in Form der anliegenden FAQs zu Ausschreibungen und Qualitätsstandards für Sicherheitsdienstleistungen in Unterkünften für geflüchtete Menschen erstellt.
Ihre Ansprechpartner im DFK
Matthias Kornmann
matthias.kornmann@bmi.bund.de
0228 99 681-13206
Harald Schmidt
harald.schmidt@bmi.bund.de
0228 99 681-13723