Finanzanreize zur Förderung des Einbaus von Sicherheitstechnik - aktueller Überblick

Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gemeinsam mit zahlreichen Partnern wie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der KfW die nachfolgenden Förderprodukte entwickelt. Auf diesem Wege konnten seit 2014 die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und zahlreiche Wohnungen und Häuser sicherer gemacht werden. Seitdem wird die Förderung stetig weiterentwickelt.

 

 

Meilensteine der Förderung von Einbruchschutz

2014 – 2015:

  • Förderung von Einbruchschutz für Bestandsbauten nur in Kombination mit energetischer Sanierung oder altersgerechtem Umbau

seit 2015:

  • Förderung von Einbruchschutz auch als Einzelmaßnahme unter dem Dach „Altersgerecht Umbauen“ wie auch in Kombination
  • Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird Einbruchschutz weiterhin nur in Kombination gefördert. Hier werden einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren gefördert.

seit 2017:

In der Einbruchschutzförderung Einzelmaßnahme in „Altersgerecht Umbauen“ werden 

  • die Mindestinvestitionssumme auf 500 Euro abgesenkt und damit die MieterInnen gestärkt
  • die Zuschussförderung auf 20% für die ersten 1.000 Euro Investitionssumme erhöht, darüber 10%.

seit 2019:

In der Einbruchschutzförderung Einzelmaßnahme in „Altersgerecht Umbauen“ werden

  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion aufgenommen
  • durch die Aufteilung der Merkblätter und Technischen Mindestanforderungen eine bessere Lesbarkeit erreicht
  • die optionale Fachunternehmerbestätigung für mehr Sicherheit eingeführt.

seit 2021:

In der Einbruchschutzförderung Einzelmaßnahme in „Altersgerecht Umbauen“ werden

  • die Fachunternehmerbestätigung für elektronische Sicherheitstechnik bei der Einbruchschutzförderung Einzelmaßnahme verpflichtend, für mechanische Sicherheitstechnik bleibt sie weiterhin optional.

Im Rahmen einer energetischen Sanierung werden

  • Einbruchschutzmaßnahmen, insbesondere einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren, in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nicht mehr nur bei der KfW, sondern auch bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Im BEG Wohngebäude werden nun auch Neubau und Mehrfamilienhäuser gefördert.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten und weiterführende Links finden Sie im Folgenden.

Für einen wirkungsvollen Einbruchschutz empfehlen wir
4 Schritte zur Förderung:

  1. Lassen Sie sich von der Polizei kostenlos beraten!
    Die (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.k-einbruch.de
  2. Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag!
    Die Links zu den Zuschussportalen der KfW und des BAFA finden Sie in den unten dargestellten Fördermöglichkeiten.
    In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, in der u.a. einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren gefördert werden, muss ein Energie-Effizienz-Experte oder eine Energie-Effizienz-Expertin beauftragt werden.
  3. Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage erhalten haben!
    Fachunternehmen finden Sie beispielsweise unter
    k-einbruch.de/fachbetriebssuche.
    Laden Sie sich die Fachunternehmerbestätigung HIER herunter. Sie ist für elektronische Sicherheitstechnik verpflichtend, für mechanische Sicherheitstechnik optional.
  4. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau aller durchgeführten Maßnahmen schriftlich bestätigen!
    - Zur Auszahlung Ihres Zuschusses für den Einbau einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage, einer Gefahrenwarnanlage und einer Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion legen Sie der KfW neben den Rechnungen die vom Fachunternehmen unterschriebene Fachunternehmerbestätigung vor.

    - Für den Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik ist die Fachunternehmerbestätigung optional und dient zu Ihrer eigenen Sicherheit!

    - Die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen beim Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wird von dem bzw. der beauftragten Energie-Effizienz-Expertin oder dem Energie-Effizienz-Experten geprüft und bestätigt.

 

 

Einbruchschutz im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

HINWEIS:

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei der KfW war vom 24.01.2022 bis 22.2.2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Alle bis dahin gestellten Anträge werden noch nach den alten Kriterien bearbeitet.
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war davon nicht betroffen.

In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden z.B. folgende Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert:

  • Einbau/Austausch von Fenstern und Fenstertüren,
  • Einbau/Austausch von Haustüren,
  • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte, wie z. B. selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser.

Wichtig:

  • Es ist eine Energie-Effizienz-Expertin bzw. ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) zu beauftragen, die bzw. der die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen prüft und bestätigt. Energie-Effizienz-Experten-Suche
  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!

Einbruchschutzmaßnahmen werden bei der KfW sowie der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den folgenden Zuschuss – und Kreditvarianten gefördert:


Förderung


Zuschuss


Kredit


BEG WG

Bundesförderung
für effiziente
Gebäude -
Wohngebäude

KfW-Wohngebäude-Zuschuss 461

Bestand & Neubau
www.kfw.de/461

KfW-Wohngebäude -
Kredit 261

Bestand & Neubau
www.kfw.de/261


BEG EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude -
Einzelmaßnahme

BAFA BEG EM

nur Bestand
www.bafa.de/BEG/EM

KfW-Wohngebäude -
Kredit 262

Bestand & Neubau
www.kfw.de/262

 

Weitere konkrete Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen des Einbruchschutzes befinden sich in den Merkblättern und Anlagen der jeweiligen Förderprodukte.

 

Informationen und Verlinkungen im Überblick:

(Kriminal)Polizeiliche Beratungsstellensuche:
www.k-einbruch.de
Fachbetriebssuche: k-einbruch.de/fachbetriebssuche
Herstellersuche:
 k-einbruch.de/herstellersuche

Energie-Effizienz-Experten-Suche

Antragstellung Zuschuss: BAFA-Portal (BEG EM)

Für weitere Fragen steht die BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihrem Info-Center zur Verfügung.

Förderprodukte im Auftrag von Landesregierungen und Kommunen

Weitere interessante Förderaspekte bei Maßnahmen des Einbruchschutzes im Zusammenhang mit verschiedenen Förderprodukten finden Sie in der BMWi-Förderdatenbank: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html. Geben Sie in der Schnellsuche den Suchbegriff "Einbruch" ein.
 

Städte und Gemeinden

Auch auf kommunaler Ebene werden vereinzelt Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruchschutz gezielt gefördert.
Ein Beispiel ist das Förderprogramm „Heidelberger Schlossprämie“, mit dem die Stadt Heidelberg den Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik mit einem Zuschuss fördert. Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter:
http://www.k-einbruch.de/foerderung.

Kommunale Förderprogramme können bei der jeweiligen Städte- und Kreisverwaltung erfragt werden.

 

Finanzanreize außerhalb der Förderprogramme

Der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach § 35a EStG, steuermindernd berücksichtigt werden, wenn diese nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden. Die steuerliche Absetzbarkeit derartiger Maßnahmen ist ein wichtiger Baustein für ein Mehr an Sicherheit.

Darüber hinaus kann bei Versicherungsunternehmen ein Nachlass auf die Zahlung zur Hausratsversicherung beim Einbau entsprechender Sicherheitstechnik erfragt werden.