Förderprogramme

Aufbau eines Monitoring-Tools

Da sich die Wirksamkeit von Schutzkonzepten gemäß der Mindeststandards sowie daraus ableitbarer Ansätze zur Optimierung entsprechender Schutzmaßnahmen nur durch regelmäßige Evaluierungen feststellen lassen, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer internen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) und unter fachlicher Beteiligung des DFK die Erarbeitung eines Monitoring-Tools zur Unterstützung der Träger von Unterkünften: https://www.gewaltschutz-gu.de/projekte/monitoring-und-evaluierung-eines-schutzkonzeptes.

„Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften wird Länderpflicht“

Das am 7. Juni 2019 im Bundestag beschlossene „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beinhaltet eine erste bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. Nach § 44 Abs. 2a, Asylgesetz sollen die Länder „geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“. Gerade der Schutz besonders vulnerabler Personen in Flüchtlingsunterkünften, wie sie auch in den Mindeststandards aufgeführt sind, ist hier nun offiziell verankert.

 

UNICEF Schulungen zu den Mindeststandards

Bildung nachhaltiger Gewaltschutzstrukturen in Flüchtlingsunterkünften sollte ein grundsätzlicher gesamtgesellschaftlicher Anspruch und nicht von einer Dauerförderung des BMFSFJ abhängig sein. Daher unterstützte und unterstützt das DFK 2019 gemeinsam mit der Servicestelle Gewaltschutz aktiv die Bildung landeseigener Strukturen für eine nachhaltige Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten durch Schulungsmaßnahmen. Alle Bundesländer werden darüber hinaus seit 2019 über das vom BMFSFJ geförderte Projekt DeBUG (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften) fachlich unterstützt: https://www.gewaltschutz-gu.de/projekte/unicef-schulungen-zu-den-mindeststandards

Einsatz von Multiplikator*innen und Koordinator*innen für Gewaltschutz

In unmittelbarem Anschluss an das bundesweite Förderprogramm zum Einsatz von Gewaltschutzkoordinatoren in 100 Konsultationsunterkünften (2016 bis 2018) hat das BMFSFJ gemeinsam mit den Bundesverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ab dem Jahr 2019 das Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG) auf den Weg gebracht.

Als einziges Bundesland setzt Bayern flächendeckend in allen Regierungsbezirken Gewaltschutzkoordinator*innen ein, die in enger Zusammenarbeit mit den untergebrachten Personen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konkrete Gewaltschutzkonzepte für die jeweilige Unterkunft erarbeiten sollen (https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2019/202/index.php) .

"DeBUG"

Seit 2019 fördert das BMFSFJ den Aufbau und die Etablierung einer "Dezentralen Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften" (DeBUG). Das Projekt der Wohlfahrtsverbände Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, DRK Generalsekretariat, Paritätischer Gesamtverband und AWO ist ein trägeroffenes Angebot und verfolgt das Ziel, Flüchtlingsunterkünfte sowie Betreiber- und Trägerorganisationen bei dem Aufbau und der Umsetzung von Strukturen für Gewaltschutz zu unterstützen. Hierfür werden auf Ebene der Landeswohlfahrtsverbände Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Gewaltschutz eingesetzt. Die länderübergreifend in insgesamt sieben Regionen tätigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bieten Informationen, Beratung, beziehungsweise Coaching und Prozessbegleitung für Mitarbeitende in Flüchtlingsunterkünften. Sie unterstützen bei der Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und organisieren bei Bedarf Qualifizierungsmaßnahmen.

 

Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“

„Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ ist ein gemeinsames Bundesprogramm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Programm unterstützte bis Ende 2018 Kommunen dabei, geflüchtete Kinder und Jugendliche gut aufzunehmen und zu betreuen. Dazu richteten sich die sechs regionalen Servicebüros des Programms mit ihren Angeboten an alle, die sich aktiv vor Ort für junge Geflüchtete engagieren: Mitarbeiter der Kommunalverwaltung, Initiativen, Vereine sowie freie Träger. Die bereits erarbeiteten Inhalte sind weiterhin HIER abrufbar.