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Bundesmittel für die Einbruchschutzförderung im KfW-Zuschussprogramm 455-E stehen wieder zur Verfügung

Es können seit dem 16.02.2022 wieder Anträge in dem Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“
gestellt werden.

Die KfW informiert darüber HIER.

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