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Änderungen der KfW-Förderbedingungen Einbruchschutz

Die Förderbedingungen zum Einbruchschutz in dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) sind zum 1.4.2019 angepasst worden.

Die förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen haben nun ein eigenes Merkblatt mit der Anlage der Technischen Mindestanforderungen erhalten.  Zusätzlich wurde eine Fachunternehmerbestätigung implementiert, welche als optionaler „Nachweis der Einhaltung der Anforderung des Merkblatts sowie der Technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen (…) zur eigenen Dokumentation“ (Merkblatt S. 5) gilt.

Unser Ziel bleibt es, diese Bestätigung für die Zuschussempfänger als Nachweis zum fachgerechten Einbau verpflichtend umzusetzen. Wir sehen darin eine geeignete Möglichkeit, zum einen die Position des Zuschussempfängers gegenüber dem Fachunternehmer zu stärken sowie zum anderen den Einbruchschutz nachhaltig und wirkungsvoll umzusetzen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf der KfW-Website unter www.kfw.de/455-E sowie auf unserer Website HIER.

Die Fachunternehmerbestätigung steht zum Download zur Verfügung (siehe rechts).

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