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Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz
Seit 19.9.17 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie hier: