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Neue Situation bei der Vergabe von Zuschüssen für Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch

Seit November 2015 werden Investitionen in Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ ( Nr. 455) mit einem Zuschuss gefördert. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 seit kurzem aufgebraucht. Anträge können weiterhin gestellt werden. Die Zusagen durch die KfW erfolgen jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2017 und dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2017. Die Mittel können nach diesem Zeitpunkt und nach Vorlage des Verwendungsnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der einbruchhemmenden Maßnahme in 2017 ausgezahlt werden. Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleiben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.
Alternativ zur Zuschussförderung steht Ihnen die Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen (Nr. 159) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW HIER oder unter der kostenfreien Telefonnummer der KfW: 0800 / 539 9002.

Eine weitere Zuschussförderung in dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ ( Nr. 455) ist die Kombination von barrierereduzierenden Maßnahmen und Einbruchschutz. Auch hier war die Nachfrage so hoch, dass die Mittel aus dem Bundeshaushalt für 2016 aufgebraucht sind. Da derzeit keine Aussage zur Haushaltssituation für die Zuschussförderung barrierereduzierender Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2017 getroffen werden kann, ist die Antragstellung von  Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz derzeit nicht möglich.
Alternativ zur Zuschussförderung steht Ihnen die Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen (Nr. 159) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW HIER oder unter der kostenfreien Telefonnummer der KfW: 0800 / 539 9002.

 

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