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Staatlicher Zuschuss zum Einbruchschutz
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Das DFK-Faltblatt "Einbruchschutz zahlt sich aus" wurde entsprechend aktualisiert.
Für Handwerksbetriebe und Ihre Kunden hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Kooperation mit dem DFK und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes den Flyer "Effektiver Einbruchschutz - der Staat fördert" herausgegeben.
Eckpunkte des neuen Förderprogramms:
Investitionen in Maßnahmen des Einbruchschutzes (Material- und Arbeitskosten) als Investitionszuschuss (seit 19.11.2015) in Höhe von 10% oder als zinsgünstige Kreditvariante (seit 01.04.2016)
Mindestinvestition bei Zuschussvariante: 2.000 EUR
Investitionsobergrenze für die Zuschussvariante 15.000 EUR
Maximaler Kreditbetrag: 50.000 EUR je Wohneinheit
ab 0,75 % effektiver Jahreszins
Förderschwerpunkte:
- Einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster
- Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren (Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)“ gefördert.)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Weitere Maßnahmen wie Türspione, Bild-(Gegensprechanlagen), z.B. mit Videotechnik
Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (Eigentümer und Mieter).
Die Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierenden Maßnahmen erfolgt durch einen „Kombi-Antrag“. Weitere Informationen im Internet unter: www.kfw.de/einbruchschutz.
Wichtig:
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
- Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen den genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau DIN-geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik erhalten Sie in den Polizeilichen Beratungsstellen; Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten unter www.k-einbruch.de
Die bisherigen Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ bzw. „Altersgerecht Umbauen“ in Kombination mit Maßnahmen des Einbruchschutzes stehen weiterhin zur Verfügung.
Hier geht es direkt zum neuen Förderprogramm der KfW gegen Wohnungseinbruch!
Weiterführende Informationen:
www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html