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KfW-Zuschussförderung für Einbruchschutz erweitert
Seit 21. März 2017 ist die Mindestinvestitionssumme für Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch von bislang 2.000 € auf 500 € abgesenkt worden. Damit sind Zuschüsse ab 50 € bis maximal 1.500 € möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- KfW-Pressemitteilung vom 21. März 2017
- KfW-Förderprogramm zum Einbruchschutz
- DFK-Informationen zu Finanzanreizen bei Einbruchschutzmaßnahmen