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Nachhaltiger Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Ab heute sind Qualitätskriterien für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung in Flüchtlingsunterkünften erforderlich.
Heute veröffentlichten UNICEF und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die aktualisierte Fassung der bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“.
Über den „Mindeststandard 2 – Personalmanagement“ gelang es dem DFK mit der fachlichen Unterstützung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine weitere nachhaltige Grundlage zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften zu schaffen.
Gemeinsame Presseerklärung DFK und BDSW