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Programmstopp der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei der KfW seit 24.01.2022

Mit dem Programmstopp der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei der KfW ist ein Antrags- und Zusagestopp verbunden. Alle bis zum Förderstopp am 24.01.2022 gestellten Anträge werden allerdings noch nach den alten Kriterien bearbeitet.

Die BEG Einzelmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist davon nicht betroffen. Investitionen für den Einbau von einbruchhemmenden Fernstern und Fenstertüren in Bestandsbauten wird damit weiterhin bezuschusst.
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