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Sind Reizgasanlagen sichere Bestandteile von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen?
Reizgasanlagen werden teilweise als ergänzende Maßnahme zu Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) angeboten. Dabei wird im Ereignisfall ein Reizstoff freigesetzt, der Täter abschrecken und zum Verlassen des Objekts bewegen soll.
Der Einsatz von Reizgas als Bestandteil von Sicherheitsanlagen birgt erhebliche gesundheitliche, rechtliche und haftungsrechtliche Risiken und entspricht nicht den anerkannten sicherheitstechnischen Standards. Stattdessen sollten ausschließlich geprüfte und zertifizierte ÜMA/EMA eingesetzt werden. Diese können bei Bedarf auch an eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle oder an die Polizei angeschlossen werden.
Informationen zur Wirkungsweise und Risiken sowie die Empfehlungen der Polizei und der Fachverbände finden Sie im gemeinsamen Infoblatt.