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Weiterhin ist die Beantragung von Zuschüssen zu Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz über die KfW-Bankengruppe möglich
Zuschüsse des Bundes zu Einbruchschutzmaßnahmen können im Rahmen des KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen (455)" beantragt werden. Dieses umfasst zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Ab dem 9. August 2017 können nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz gefördert werden, da die Bundesmittel für diesen Bereich erschöpft sind.
Mehr Informationen dazu auf der Internetseite der KfW .