News

Weiterhin ist die Beantragung von Zuschüssen zu Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz über die KfW-Bankengruppe möglich

Zuschüsse des Bundes zu Einbruchschutzmaßnahmen können im Rahmen des KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen (455)" beantragt werden. Dieses umfasst zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Ab dem 9. August 2017 können nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruch­schutz gefördert werden, da die Bundesmittel für diesen Bereich erschöpft sind.

Mehr Informationen dazu auf der Internetseite der KfW .

 

Zurück