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Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Das am 7. Juni 2019 im Bundestag beschlossene „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beinhaltet eine erste bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. Nach § 44 Abs. 2a Asylgesetz sollen die Länder „geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“. Gerade der Schutz besonders vulnerabler Personen in Flüchtlingsunterkünften, wie er auch in den Mindeststandards aufgeführt ist, wurde hier nun offiziell gesetzlich verankert.
Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften wird somit Länderpflicht.