Mindeststandards

zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlings-unterkünften

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), UNICEF, den Freien Wohlfahrtsverbänden und anderen Partnern, wie der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) entwickelte das DFK im Jahr 2016 die ersten bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (rechts im Bild).

Seitdem werden diese bundesweit als offizielle Leitlinie zur Erststellung von einrichtungsinternen Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften genutzt und führten flächendeckend zum Erlass landesweiter Regelungen für den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften, mit mehr oder minder verpflichtender Wirkung (https://www.gewaltschutz-gu.de/publikationen/schutzkonzepte).

Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern wird in den Mindeststandards aufgezeigt, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften konzeptionell sichergestellt werden kann. Die Standards umfassen dabei insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Ergänzend entstanden Annexe zum Schutz von „Geflüchteten mit Behinderungen“ sowie „LSBTI-Geflüchteten“ und „Geflüchteten mit Traumafolgestörungen“. Zur Unterstützung der Praktiker in der Anwendung und Umsetzung vor Ort wurden unter Beteiligung des DFK auch sogenannte Praxisleitfäden erarbeitet und veröffentlicht: https://www.gewaltschutz-gu.de/publikationen/begleitpublikationen-zu-den-mindeststandards.

Aktuelle Herausforderungen und Dynamiken der Fluchtbewegungen sowie daraus folgende Probleme und Gefahren für Geflüchtete und deren Unterbringung werden in den Mindeststandards regelmäßig mitbedacht, indem die Inhalte einer laufenden Aktualisierung unterliegen. Gemeinsam mit den Partnern der Bundesinitiative erarbeiten Vertreter des DFK derzeit geeignete Materialien, um auch in kurzfristig entstehenden Notunterkünften sowie Unterkünften unter hohem Belegungsdruck, die dringendsten Gewaltschutzparameter in den ersten Wochen zu ermöglichen. Bei Veröffentlichung informieren wir Sie auf unserer Website und auf der Website der Bundesinitiative (www.gewaltschutz-gu.de).