Liebe Leserinnen und Leser,
am 23. Mai 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! Aber wem gratulieren? Den Repräsentanten der Verfassungsorgane und allen anderen, die an der Staatsorganisation beteiligt sind? Sie organisieren zumindest die eine und andere Geburtstagsparty. Oder gilt der Glückwunsch der Gesellschaft selbst, die nach wie vor ihre Zustimmung zur deutschen Nachkriegsverfassung gibt, jedenfalls eine überwältigende Mehrheit? Wenn die Analysen stimmen, dann sollten Staat und Volk gemeinsam feiern.
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