DFK-Newsletter 20 (30. Oktober 2001)
Inhalt:
1. Aktuelles von der DFK-Homepage
2. Präventionsnews
3. Termine
4. Verschiedenes
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1. Aktuelles von der DFK-Homepage
Auf der Seite Präventionsnews befindet sich jetzt ein aktueller Nachrichtenticker als zusätzliche Serviceleistung
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2. Präventionsnews
Bundestags-Rechtsausschuss:
FRAUEN VOR GEWALT UND UNZUMUTBAREN BELÄSTIGUNGEN SCHÜTZEN
Berlin: (hib/BOB) Nahezu einstimmig bei lediglich einem ablehnenden Votum aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen Maßnahmen für einen besseren zivilrechtlichen Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen gebilligt. Diese sollen ab 1. Januar 2002 wirksam werden.
Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf (14/5429) vorgelegt. So soll die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abgesenkt werden, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss.
Wenn eine von Gewalt bedrohte Person einen solchen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter führt, dürfe sie künftig die Überlassung dieser Wohnung fordern können, wenn dies erforderlich ist, um eine so genannte unbillige Härte zu vermeiden.
Diese könne auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist, beschlossen die Rechtspolitiker des Parlaments. Sie übernahmen damit einen Änderungsvorschlag des Bundesrates zu der Gesetzesinitiative. Geregelt wird ferner, dass auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen gerichtliche Schutzanordnungen in Zukunft gesetzlich möglich sein sollen.
Erwähnt werden dabei vor allem das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person. Dazu zählten auch der Einsatz des Telefons oder das Versenden von e-mails.
Alle Fraktionen begrüßten im Rechtsausschuss den erreichten überparteilichen Konsens. Die SPD wies darauf hin, es handele sich bei der Vorlage nicht um ein "Anti-Männer-Gesetz". Gewaltopfer seien aber in aller Regel Frauen.
Diese gelte es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu schützen, wobei beispielsweise die Aufforderung an den Täter, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, nur eine "ultima ratio" sein könne, die aber "leider häufig notwendig ist", so die Sozialdemokraten.
Zustimmung, insbesondere bei CDU/CSU und FDP, fand darüber hinaus die Absicht der Koalition, in naher Zukunft weitere Vorschläge zu unterbreiten, die dazu beitragen sollen, Kinder auch in solchen Haushalten, die nicht auf einer vom Staat anerkannten Verbindung zweier Partner basierten, vor Gewalt zu schützen.
Die Union erklärte im Übrigen, ungeachtet ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, die Regierungsinitiative mitzutragen, werde sie jenen Artikeln, welche die Situation von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften berücksichtigten, nicht zustimmen. Bündnis 90/Die Grünen fanden es hingegen gelungen, dass verschiedene Lebensformen in die Novelle integriert wurden.
Sie betonten zudem, es sei auch kriminalpolitisch wichtig, Kinder und Jugendliche vor Gewalterfahrung zu schützen und sie so vor möglichen kriminellen Karrieren zu bewahren. Die PDS bezeichnete das Gesetz als einen "sehr, sehr guten Schritt in die richtige Richtung".
Jetzt seien die Länder gefordert, auf Mittelkürzungen für Frauenhäuser zu verzichten, um die gute Absicht des Bundesgesetzgebers nicht zu konterkarieren.
EU geht schärfer gegen Geldwäsche vor
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Die Finanzminister der 15 EU-Staaten haben sich am 16. Oktober 2001
auf eine verschärfte EU-Geldwäsche-Richtlinie geeinigt. Zuvor hatten
sich die Vertreter der Länder der Europäischen Union und des
Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss am 10. Oktober
bereits auf schärfere Vorschriften im Kampf gegen Geldwäsche
verständigt. Damit war der Weg für eine Neufassung der
EU-Geldwäsche-Richtlinie geebnet geworden.
Künftig müssen auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater sowie Immobilienmakler, Kunsthändler, Anwälte und
Spielcasinos bei begründeten Verdacht auf Geldwäsche die Behörden
informieren. Bisher waren nach der Geldwäscherichtlinie von 1991 nur
Banken und ähnliche Finanzinstitute dazu verpflichtet.
Rechtsanwälte müssen beispielsweise Mandanten an die Behörden melden,
wenn sie wissen, dass diese in Geldwäsche verwickelt sind oder von
ihnen zur Hilfe in illegalen Geldgeschäften aufgefordert werden. In
diesem Fall, dem begründeten Verdacht, werden die Anwälte von ihrer
Schweigepflicht entbunden. "Wenn ein Rechtsanwalt weiß, dass seine
Beratung der Geldwäsche dient, dann muss er melden." so der
Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Caio Kai Koch-Weser, auf
dem Treffen der EU-Finanzminister in Luxemburg am 16. Oktober. Bei
laufenden Gerichtsverfahren bleiben Rechtsanwälte aber weiterhin von
der Meldepflicht ausgenommen.
Das Ergebnis muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet
werden. Danach sollen die Mitgliedstaaten die Beschlüsse innerhalb von
18 Monaten umsetzen. Deutschland werde die neuen Regelungen noch
schneller einführen, kündigte Koch-Weser an.
Die Bundesregierung hatte bereits am 19. September im Bundeskabinett
<http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_56356.htm> über
Möglichkeiten beraten, härter gegen Geldwäsche vorzugehen.
Bundesfinanzminister Hans Eichel sagte dazu, es gebe national und auch
international noch erheblichen Bedarf, die verdeckten Finanzströme
terroristischer und anderer krimineller Gruppen zu erkennen und zu
unterbinden. Schon vor den Angriffen in den USA hatte die
Bundesregierung am 4. September den Entwurf des 4.
Finanzmarktförderungsgesetzes
<http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_58766.htm> vorgelegt, der
geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung vorsieht.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundesregierung online -
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Trittbrettfahrer sind Straftäter
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Seit Tagen halten sogenannte Trittbrettfahrer die Bevölkerung mit
Briefen in Atem, die vermeintlich Milzbrandt-Erreger enthalten. Am 15.
Oktober sagte Regierungssprecher Heye, wer auf zynische Weise mit den
Ängsten der Mitmenschen spiele, müsse mit Konsequenzen rechnen. Dies
sei kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat, die von Polizei und
Staatsanwaltschaft unnachsichtig verfolgt werde.
Solche Briefe oder gar Bombendrohungen, die sich später als Fehlalarm
erweisen, fallen unter Paragraph 126 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer
präparierte Briefumschläge versendet, hinterlegt oder in sonstiger
Weise verbreitet, will den Eindruck erwecken, dass die Gefahr bestehe,
sich durch Krankheitserreger oder andere gefährlichen Substanzen zu
infizieren. Er täuscht damit vor, dass eine Vergiftungsgefahr besteht
und erfüllt damit den Straftatbestand des § 126 StGB.
Enthalten die Umschläge keine gesundheitsschädlichen oder giftigen
Substanzen, droht dem Straftäter eine Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren wegen Vortäuschen einer Straftat.
Sind die versandten oder hinterlegten Behältnisse mit
gesundheitsschädlichen oder giftigen Stoffen verseucht, droht eine
Gefängnisstrafe wegen gemeingefährlicher Vergiftung von bis zu zehn
Jahren.
Strafverschärfung kommt hinzu, wenn Menschen durch die Substanz schwer
erkranken oder sogar sterben. In diesen Fällen betragen die
Freiheitsstrafen zwischen ein und zehn Jahren, beim Tod eines Menschen
lebenslänglich bzw. nicht unter zehn Jahren.
Die strafrechtlichen Konsequenzen für Trittbrettfahrer sind also
erheblich.
Hinzu kommt, dass sie natürlich für die von ihnen verursachten Kosten
aufkommen müssen. Der Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen
sowie die Untersuchung des sichergestellten Materials und die Kosten,
die durch möglichen Produktionsausfall, zeitweise Betriebsstillegungen
usw. entstehen, werden den Trittbrettfahrern in Rechnung gestellt. Die
Kosten können sich schnell zu fünf- oder sogar sechsstelligen Summen
addieren.
Für Trittbrettfahrer besteht die Gefahr des gesellschaftlichen und
finanziellen Ruins.
Inneres/Gesetzentwurf
GRENZÜBERSCHREITENDE KRIMINALITÄT DURCH POLIZEI-KOOPERATION BEKÄMPFEN
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zum Vertrag vom September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit von Polizei- und Grenzschutzbehörden will die Bundesregierung die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen (14/7095).
Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die nach Artikel 59 des Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Vertrages schaffen. Dem Entwurf zufolge ist eine vertiefte grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den meisten seiner Nachbarstaaten möglich.
Ziel ist die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität einschließlich illegaler Einwanderung sowie eine Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Schengener Regelwerks. Der Vertrag sei erforderlich, da die Tschechische Republik als Nicht-EU-Mitglied nicht an der Schengener Kooperation teilnehmen könne und deshalb andere Rechtsgrundlagen erforderlich seien.
Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.
Jugendliche aus ganz Europa diskutieren grenzüberschreitenden Kampf
gegen Rassismus
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Dem europaweiten Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit widmet
sich die Initiative "Jugend für Toleranz und Demokratie", die
Bundesjugendministerin Christine Bergmann am 18. Oktober 2001
vorstellte. Bei der Konferenz in Berlin, an der Experten aus
32 Staaten teilnehmen, sollen Jugendliche aus ganz Europa vom 20. bis
23. Oktober 2001 ein Forum zur Begegnung und zur grenzüberschreitenden
Diskussion finden. Die Initiative wird von dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission
getragen.
Die Ursachen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Strategien
zu ihrer Überwindung stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung. "Es
geht nicht nur um ein nationales Problem, sondern um die europäische
Dimension der Fremdenfeindlichkeit", betonte Frau Dr. Bergmann.
Jugendliche sollen mehr Möglichkeiten der Partizipation erhalten, um
fremdenfeindlichen Tendenzen in ihren Staaten vorzubeugen und um
Toleranz und Demokratie zu fördern.
Arbeitsgruppen widmen sich dabei konkreten Projekten in den
Heimatländern der Teilnehmer. In verschiedenen Diskussionsrunden
werden zudem Forderungen und Möglichkeiten zur Kooperation im Kampf
gegen den Rassismus erarbeitet. Fragestellungen sind dabei "Wie kann
das Internet zum Kampf gegen Rassismus genutzt werden?" oder: "Wie
können Bildung und Wissen zu mehr Toleranz führen?" An der
Abschlussdiskussion nimmt auch der Vorsitzende des Zentralrats der
Juden in Deutschland, Paul Spiegel, teil.
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Konferenz werden in einem
Abschlusskommunique zusammen gefasst. Dieses wird dem EU-Ministerrat
als Grundlage für weitere Entscheidungen im Kampf gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit zugeleitet.
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BMI Pressemitteilung: "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im
Monat September 2001
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Im Monat September 2001 wurden bundesweit 333 Straftaten, die dem
Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - rechts" zuzuordnen
sind, erfasst, darunter 224 Propagandadelikte und 22 Gewalttaten.
66 Straftaten waren fremdenfeindlich motiviert, darunter 10
Gewaltdelikte.
Für das Jahr 2001 stellt sich die Entwicklung der "Politisch
motivierten Kriminalität - Rechts" bislang wie folgt dar: siehe
nebenstehende Abbildung.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Fallzahlen aufgrund
von Nachmeldungen noch erheblich verändern können, zeichnet sich im
September 2001 ein erneuter Rückgang der Straftaten gegenüber den
Monaten Januar bis August 2001 ab.
Ein Vergleich mit Vorjahreszahlen ist wegen der veränderten
Zählmethode erst am Ende des Jahres möglich.
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Bundesministerium des Innern
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/
Bundesregierung unterstützt Internetplattform gegen Kinderprostitution
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Die Bundesregierung unterstützt eine neue Internetplattform gegen
Kinderprostitution des internationalen Kinderhilfswerks terre des
hommes. Unter www.child-hood.com <http://www.child-hood.com/> sollen
junge Menschen zum Handeln gegen Sextouristen in ihrem Umfeld ermutigt
werden.
Bei der Vorstellung der Internetseite am 23. Oktober beklagte
Bundesfamilienministerin Christine Bergmann: "Rund zehntausend
Deutsche fliegen jedes Jahr um die halbe Welt, um mit Kindern Sex zu
haben". Zugleich erinnerte sie daran, dass sich Deutsche
bei sexueller Ausbeutung von Kindern im Ausland nach deutschem Recht
strafbar machen.
Insgesamt reisen aus Deutschland jährlich schätzungsweise 400.000 so
genannte Sextouristen in ärmere Regionen der Welt. Das Thema ist somit
auch ein deutsches, und deshalb unterstützt die Bundesregierung den
Kampf gegen die Kinderprostitution und die Internetseiten von terre
des hommes zu diesem Thema. Auf den zunächst nur in englisch und
italienisch verfügbaren Seiten werden Reisende und Reisebüros über die
sexuelle Ausbeutung von Kindern informiert. Terres des hommes hatte
bereits früher mit einem Informationsfilm in Flugzeugen über die
Folgen der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen
informiert.
Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF
werden weltweit jährlich mehr als zwei Millionen Kinder, Mädchen wie
Jungen, in die Prostitution gezwungen.
3. Termine
12. November 2001 – DFK-Vorstand in Bonn
24. November 2001 – DFK-Kuratorium in Berlin Schloss Bellevue
03. Dezember 2001 – DFK-Vorstand in Bonn
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4.Verschiedenes
NEU  NEW  NEU  NEW  NEU  NEW
Prävention ist KEINE Eintagsfliege
forum kriminalprävention
Zeitschrift der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
Prävention ist keine Eintagsfliege, sondern bedarf der ständigen Kommunikation und Information.
Diskussionsforen  Pro & Contra  Erfahrungen Leistungen  Neues  Lernen  Tipps  Termine
Das einzigartige Medium für alle, die Kriminalprävention aktiv betreiben wollen.
Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) verfolgt unter Beteiligung von Bund und Ländern sowie von allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Ziele der DFK sind:
- Kriminalität durch vorbeugende Maßnahmen einzudämmen,
- das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken,
- die durch Kriminalität entstandenen Schäden zu verringern.
Die Zeitschrift „forum kriminalprävention“ stellt für die DFK das wesentliche Sprachrohr dar und versteht sich dabei als aktuelle, interdisziplinäre Informationsbörse für alle, die kriminalpräventive Aufgaben oder für diese Belange interessiert werden sollen.
Die Zeitschrift hat vor allem die Zielgruppe der rund 3.000 kriminalpräventiven Räte im Blickpunkt. Zielgruppe sind weiterhin insbesondere Personen, die in Polizei und Strafjustiz, Sozial- und Stadtplanungsämtern der Kommunen, in entsprechenden Funktionen bei freien Wohlfahrtsverbänden, im Schuldienst und in präventionsorientierten Bereichen der Wirtschaft beschäftigt sind oder sich als Wissenschaftler mit Kriminalprävention befassen.
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Die Zeitschrift „forum kriminalprävention“ will zwischen Praxis und Theorie vermitteln und wird über erfolgversprechende oder erfolgreich bereits abgeschlossene in- und ausländische Projekte und Maßnahmen informieren. Dabei thematisiert die Zeitschrift auch Fragen der Evaluierung und des interkulturellen Transfers.
Forum kriminalprävention: Die Zeitschrift für:
- Präventionsräte in Städten und
Gemeinden
- Präventionsgremien in Bund und Land
- Polizei
- Sicherheitsgewerbe/Wirtschaft
- Bewährungshilfe
- Opferhilfe
- Jugend- und Kinderschutz
- Gesundheitswesen
- Stadtplanung
- Sport
... und jeden, dem Sicherheit am Herzen liegt.
Chefredaktion: Prof. Dr. Edwin Kube
ehemaliger Leiter des Kriminalistischen und des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamtes Wiesbaden.
Honorarprofessor für Kriminologie und Kriminalistik an der Universität Gießen.
Vorstandsmitglied der Neuen Kriminologischen Gesellschaft.
Ehrenmitglied des European Network of Forensic Science Institute Directors.
Langjähriger Stellvertretender Vorsitzender der Projektleitung des damaligen Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramms.
Internationale Vortragstätigkeit, insbesondere in Osteuropa und Asien mit kriminalpräventivem und kriminalpolitischem Schwerpunkt.
Zahlreiche kriminalistisch-kriminologische Veröffentlichungen.
forum kriminalprävention: Die Zeitschrift
- aus der Praxis für die Praxis
- einer gesamtgesellschaftlichen Initiative
- das Forum für den Meinungs- und Ideenaustausch von Experten
und Praktikern
- Pflichtlektüre für jeden Präventionsverantwortlichen
Präambel
Kriminalität trifft die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar.
Es gilt, die Möglichkeiten der Prävention in möglichst großem Umfang zu nutzen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur Bund, Ländern und Kommunen, sondern allen gesellschaftlichen Kräften. Ziel ist es, der Kriminalität durch vorbeugende Maßnahmen Einhalt zu gebieten, die durch Kriminalität entstehenden Schäden zu verringern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten. Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention setzt
sich zum Ziel, diese Kräfte zu gemeinsamer Verantwortung zusammen zu führen.
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1. und 2. Ausgabe.
forum kriminalprävention
Zeitschrift der Stiftung Deutsches Forum für Kriminal-prävention (DFK)
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 Bitte übersenden Sie mir die Zeitschrift „forum kriminalprävention“ (Erstausgabe November 2001) zum Jahresabonnementpreis von € 29,- (DM 56,72) inkl. MwSt. zzgl. Versandspesen (6 Ausgaben jährlich alle
2 Monate). Die Ausgaben 1 und 2 erhalte
ich gratis.
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 Ich weiß, dass ich meine Bestellung inner-halb von 8 Tagen beim Verlag Schmidt-Römhild, Mengstr. 16, 23552 Lübeck, wider-rufen kann und bestätige dies durch meine 2. Unterschrift. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs (Datum des Poststempels) reicht zur Wahrung der Frist aus.
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