DFK-Newsletter 71
Liebe Leserinnen und Leser,
Kein Aprilscherz - Das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) schreibt die Vergabe von finanziellen Fördermitteln aus.
Bekanntmachung eines Antragstellungsverfahrens für die Bewilligung finanzieller Mittel zur Förderung der Evaluation kriminalpräventiver Projekte durch die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
1. Ziele
Ziele der Förderung sind Qualitätssicherung und –verbesserung kriminalpräventiver Arbeit in Deutschland sowohl bezogen auf die Qualität einzelner Projekte aber auch im Hinblick auf einen Qualitätstransfer zwischen Präventionsakteuren.
Zur Zielerreichung werden - wissenschaftlichen Standards entsprechende - externe Evaluationen kriminalpräventiver Projekte / Programme gefördert, im Hinblick sowohl auf die Qualität der Prozesse als auch auf die Qualität der Ergebnisse (Wirksamkeit und Nachhaltigkeit). Insbesondere soll der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnis in praktisches Handeln unterstützt werden. Außerdem kann in Einzelfällen auch die Projektdurchführung gefördert werden.
2. Fördermittel
2009 stehen Fördermittel in Höhe von etwa 50.000 EUR zur Verfügung, eine Stückelung – möglichst nicht unter 10.000 EUR - ist möglich.
Eine Evaluation kann über die Laufzeit von höchstens vier Jahren mit einem Betrag von maximal 100.000 EUR gefördert werden.
Es handelt sich um eine Kofinanzierung, die eine gesicherte Projektfinanzierung voraussetzt (Finanzierungsplan ist vorher nachzuweisen).
3. Mittelbewilligung und -verwendungsnachweis
Die Mittel für eine oder mehrere Evaluationen werden vom DFK-Vorstand – wenn erforderlich auf der Grundlage fachkundiger Beratung – nach freiem Ermessen bewilligt.
Rechtsansprüche auf Mittelbewilligung bestehen nicht und können insbesondere nicht aus dieser Bekanntmachung abgeleitet werden. Die Bewilligung von Mitteln steht stets unter dem Vorbehalt, dass eine Auszahlung nur erfolgt, soweit der Stiftung die Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Die Mittelauszahlung folgt einem vertraglich vereinbarten Ablauf- und Kostenplan. Die Mittelverwendung ist dem DFK gegenüber bis spätestens zum 15. Dezember des jeweiligen Förderjahres nachzuweisen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eines Projektes ist das DFK als Sponsor in angemessener Form zu nennen.
4. Antragstellung
Anträge stellen können projektverantwortliche Institutionen / Organisationen / Dienststellen für ein zu evaluierendes (materielles) Projekt / Programm.
Die Anträge für das Förderjahr 2009 (auf Bewilligungen für eine maximale Laufzeit von vier Jahren) müssen postalisch und per Email bis zum 15. Mai 2009 eingereicht werden:
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
c/o Bundesministerium des Innern, Hs.6
Graurheindorferstraße 198
53117 Bonn
dfk@kriminalpraevention.de
Das Antragsformular ist dieser Bekanntmachung als pdf beigefügt und kann per Email als Worddokument angefordert werden (Versand ab dem 20.04.2009).
Bei der Antragstellung wünsche ich gutes Gelingen,
mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Kahl