DFK-Newsletter 83 (April 2012)
Liebe Leserinnen und Leser,
hoffentlich hatten Sie die Freiheit, einige erholsame Ostertage genießen zu können. Bundespräsident Joachim Gauck hat einen Freiheitsdiskurs wiederbelebt, der ermutigen soll „all die Herausforderungen der Zeit anzunehmen und sie nach besten Kräften […] zu lösen“ (Rede nach seiner Vereidigung am 23. März 2012). Seine in die Zukunft gerichtete Frage lautet: „Wie soll es nun also aussehen dieses Land, zu dem unsere Kinder und Enkel -unser Land- sagen?“ Gauck wirbt für eine politische Kultur der Freiheit, welche gelebte Verantwortung, Friedensfähigkeit, Solidarität und soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft umfasse.
(1) Bürgerdialog der Bundeskanzlerin
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt Zukunftsfragen in dem noch bis zum 15. April laufenden Bürgerdialog:
Wie wollen wir zusammenleben?
Was hilft dem Zusammenhalt der Gesellschaft? Wie können wir kinderreicher und wie familienfreundlicher werden? Wie können Staat und Gesellschaft für mehr Sicherheit sorgen, z.B. im Wohnumfeld, auf der Straße oder im öffentlichen Nahverkehr? Wie lässt sich Bürgerbeteiligung konkret besser organisieren?
Wovon wollen wir leben?
Wie wollen wir lernen?
Wie können wir im Alltag Werte vermitteln? Wie können wir alle besser hinzulernen – sowohl im Beruf als auch privat? Welche Rolle spielt das Internet? Wie kann unser berufliches Lernen verbessert werden. Und: Kann eigentlich auch die Gesellschaft als Ganzes hinzulernen?
Ziel des Zukunftsdialogs ist es, eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die nahe Zukunft unseres Landes anzuregen und konkrete Handlungsvorschläge und Denkanstöße für die politische Arbeit zu gewinnen.
Jeder kann bis zum 15. April Vorschläge machen. Wie es funktioniert und dann weitergeht, wird auf der Internetseite www.dialog-ueber-deutschland.de erläutert.
Im Mittelpunkt sollen konkrete Handlungsvorschläge stehen, am besten solche, die die Bundespolitik mit Anregungen und Ideen konfrontieren – und der Kanzlerin die Möglichkeit eröffnen, diese weiterzuverfolgen: Sei es in der Gesetzgebung oder mit anderen Initiativen.
(2) Vorschläge im Bürger- bzw. Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
„Heute für ein besseres Morgen“ ist der Leitsatz des DFK, der bringt zum Ausdruck bringt, dass die Stiftung kontinuierlich an der Beantwortung wichtiger Zukunftsfragen arbeitet. Es wird dafür plädiert, zukunftsgerechte Kontextbedingungen des Zusammenlebens zu gestalten sowie Kinder und Jugendliche nicht nur kognitiv sondern in ihren sozialen und emotionalen Kompetenzen zu stärken. Um diese Ziele zukünftig besser zu erreichen, weise ich auf drei Vorschläge hin, die gerne kommentiert und gevotet werden können.
- Engagementlernen: Schule wird Lernort für Partizipation und gesellschaftliche Verantwortung (hier)
- Wirksame Präventionsprogramme bereitstellen und finanziell absichern (hier)
- Programm „Soziale Stadt“ als Konzept und Prozess einer integrativen Stadtentwicklung weiterentwickeln und finanziell absichern (hier)
Die Vorschläge sind im Sinne des Gutachtens von Wiebke Steffen zum 17. Deutschen Präventionstag (DPT) zu verstehen, in dem Prävention als die Schaffung von günstigen, sozial gerechteren Lebensbedingungen bzw. die Verhinderung sowie Minderung von Entwicklungen, die die Sicherheit bedrohen und beeinträchtigen können, beschrieben wird.
(3) Gutachten „Sicher leben in Stadt und Land“ (zum 17. DPT 16./17.4.2012 in München)
Das Gutachtenzum Schwerpunktthema des 17. Deutschen Präventionstages „Sicher leben in Stadt und Land“ greift ein umfassendes Verständnis von Sicherheit und Prävention, die Bedeutung von sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit für die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen auf und diskutiert die Zusammenhänge zwischen Sozialpolitik und Kriminalpolitik, vor allem auch vor dem Hintergrund möglicher problematischer Entwicklungen.
Im Gutachten wird geschlussfolgert, dass es in Deutschland bislang nicht zur Verschiebung von einer sozialpolitischen hin zu einer kriminalpolitischen Bearbeitung von Unsicherheit, Armut und Ausgrenzung gekommen ist. Kriminalpolitik sei nicht zum Ersatz für fehlende oder brüchige Sozialleistungen geworden. Es gelte, Kriminalprävention weiterhin hinsichtlich ihrer Leistungen beim Abbau sozialer Unsicherheit, ihres Beitrags zu mehr sozialer Teilhabe, Integration und Solidarität zu setzen.
(4) Mittelkürzungen im Programm Soziale Stadt und ihre Auswirkungen - Expertise des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu)
Im Jahr 1999 wurde das Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt“ ins Leben gerufen. Es zielt darauf, die Situation der benachteiligten Stadtteile und ihrer Bewohner durch eine aktive und integrativ wirkende Stadtentwicklungspolitik zu verbessern, um der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten gegenzusteuern. Hierzu sollten die verschiedenen Politikfelder (etwa Bau-/Infrastrukturpolitik, Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Jugendpolitik, Bildungspolitik) räumlich verknüpft und die öffentlichen und privaten Finanzierungsinstrumente gebündelt werden. Der Nutzen für mehr Sicherheit und weniger Kriminalität ist evident.
Mit dem Programm sollen zudem neue Formen von „urban governance“ angestoßen und erprobt werden. Dazu gehört die Überwindung von Grenzen zwischen den Fachdezernaten, zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Akteuren sowie zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Bewohnern.
Für das Haushaltsjahr 2011 wurden die Bundesmittel im Städtebauförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ von zuvor rund 95 Millionen Euro jährlich auf knapp 29 Millionen Euro reduziert. Im Programmjahr 2012 sind nunmehr rund 40 Millionen geplant.
Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ab, dass mittel- bis langfristige Stabilisierungen und Verbesserungen in den Programmgebieten durch die Mittelkürzungen gefährdet sind. Im Einzelnen steht unter anderem zu befürchten, dass größere städtebauliche Projekte in der Sozialen Stadt nicht (weiter) finanziert werden können bzw. (bereits geplante oder sogar in der Umsetzung befindliche) Maßnahmen und Projekte auch im sozial-integrativen Bereich reduziert oder gar (vorzeitig) beendet werden müssen. Partnerschaften mit Dritten werden gefährdet, die „Motorenfunktion“ droht vor Ort (Quartiermanagement, Beteiligung, Vernetzung, Unterstützung von Ehrenamt) ebenso wegzufallen wie auf der Verwaltungsebene (ressortübergreifende Zusammenarbeit, Mittelbündelung).
In der im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeiteten Expertise „Auswirkungen der Mittelkürzungen im Programm Soziale Stadt. Sind die Entwicklung benachteiligter Stadtteile und lokale Integrationsprozesse gefährdet?“ sind eine Reihe von Handlungsempfehlungen enthalten, u.a.:
- Die Entwicklung und Förderung benachteiligter Stadtteile/Quartiere sollte als Daueraufgabe verstanden werden.
- Die Möglichkeit der Förderung von gleichermaßen baulich-investiven und sozial-integrativen Maßnahmen/Projekten möglichst „aus einer Hand“ sollte aufrechterhalten werden – entweder, indem die Förderarchitektur der Sozialen Stadt auf dem Stand von 2010 beibehalten wird (Städtebauförderung plus Modellvorhaben), oder indem ein stärker städtebaulich orientiertes Programm durch passgenaue Programme anderer Ressorts (vor allem der Bereiche Soziales, Jugend, Arbeit, Wirtschaft) ergänzt wird. Dies müsste auf der Regierungsebene verbindlich und „belastbar“ festgelegt werden.
- Die Raum-/Gebietsorientierung von Förderansätzen zur integrierten Stadtteilentwicklung (benachteiligter Quartiere) sollte beibehalten werden. Gleiches gilt für den integrativen Ansatz (thematisch, akteursbezogen, räumlich).
- Die besondere Betonung von Aktivierung, Beteiligung und „Empowerment“ sollte beibehalten werden und sich in Fördermöglichkeiten widerspiegeln.
- Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Ressorts insbesondere auf der Bundes- und der Landesebene sowie der Ausbau bzw. die Festigung der dafür geeigneten Kooperationsstrukturen sollten vorangetrieben werden.
- Insgesamt sollte bei der langfristigen Weiterentwicklung der Programmarchitektur darauf geachtet werden, dass die Soziale Stadt inhaltliche und finanzielle Kontinuität aufweist und damit für die Akteurinnen und Akteure der Programmumsetzung verlässlich ist/bleibt.
- Die Finanzausstattung der Sozialen Stadt sollte (daher) auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2010 gesichert werden.
(5) Untersuchung zu den Programmen des Bundes für die nachhaltige Stadtentwicklung und die Soziale Stadt
Die Ergebnisse des Forschungsauftrages „Programme des Bundes für die nachhaltige Stadtentwicklung und die Soziale Stadt“ sind als BMBVS – Online-Publikation veröffentlicht.
Ziel der Untersuchung war es, Programme des Bundes aller Ressorts für die nachhaltige Stadtentwicklung zu recherchieren und Potenziale für eine bessere Bündelung dieser Programme zu identifizieren, vor allem bei der Vergabe der Fördermittel.
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sollen einen Beitrag dazu leisten, die häufig aufwändige und schwierige Bündelung der verschiedenen Förderaktivitäten vor Ort zu erleichtern. Ausgangspunkt des Auftrags sind die Aktivitäten des Bundes im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und der Sozialen Stadt, die – neben anderen Zielen – anstreben, Politikbereiche mit Auswirkungen auf die Stadtentwicklung stärker miteinander zu verzahnen und zu integrieren.
Die verschiedenen Fördermaßnahmen des Bundes können teilweise vor Ort gebündelt und kombiniert eingesetzt werden. Die Möglichkeiten zur Kombination der Programme können allerdings noch verbessert werden, ebenso die Abstimmung auf der Bundesebene zwischen den verschiedenen Ressorts sowie zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um die angestrebte Bündelung erfolgreicher zu verwirklichen.
Zentrale politische Handlungsempfehlung: Eine „Initiative der Bundesregierung für die Städte“ könnte den komplexen Fördergegenständen und Fördernotwendigkeiten, die mit der nachhaltigen Stadtentwicklung und Sozialen Stadt verbunden sind, durch einen integrierten Förderansatz Rechnung tragen.
Weitere Handlungsempfehlungen im Bericht hier.
Die Auswirkungen der erheblichen Mittelkürzungen beim Programm Soziale Stadt bleiben im Bericht unberücksichtigt.
(6) Projekt AKZENT - Bewohnerengagement erkunden und unterstützen
Das Projekt AKZENT (Akzente setzen – Zukunft entwickeln – Bewohnerengagement erkunden und unterstützen) wurde als Pilotprojekt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gefördert. Es sollen innovative und beispielhafte Handlungs- und Lösungsansätze für die Stadt der Zukunft unterstützt und bekannt gemacht werden.
AKZENT wurde unter der Leitung der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. zusammen mit dem sozialwissenschaftlichen Institut Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. umgesetzt.
In vielen Städten engagieren sich Bürger/innen für die Belange ihres Stadtteils. Auch in so genannten benachteiligten Stadtteilen sind sie aktiv und setzen sich für eine Verbesserung des Zusammenlebens und des Wohnumfeldes ein. Das Spektrum reicht hier von informellen Bürgergruppen und -initiativen über Bewohnervereine und Stadtteilforen bis hin zu Nachbarschaftsläden, die ein vielfältiges Freizeit-, Bildungs- und Unterstützungsangebot organisieren. Viele dieser Gruppen sind im Rahmen des Programms Soziale Stadt entstanden.
Es gab bislang jedoch keine systematisch gesammelten Informationen darüber, vor welchen Anforderungen und Schwierigkeiten solch engagierte Stadtteilbewohner/innen konkret stehen, welche Unterstützung sie für ihre Arbeit benötigen und wo die Grenzen ehrenamtlichen Engagements in benachteiligten Stadtteilen liegen. Ziel des Projekts „AKZENT“ war es, diese Aspekte genauer in den Blick zu nehmen und Konzepte zur Unterstützung engagierter Bewohner/innen (weiter)zuentwickeln.
Die Erfahrungen aus dem Projekt können zum einen helfen, die Bedeutung sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Bewohnerengagement im Rahmen sozialer Stadtentwicklung realistisch einzuschätzen. Zum anderen wurden Instrumente entwickelt oder angepasst, um die Rolle von Bewohnerinitiativen und damit die Partizipation von Bewohner/inne/n vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten und Grenzen zu stärken – nicht im Sinne politischer Instrumentalisierung freiwilligen Engagements zur Abfederung wohlfahrtsstaatlicher Abbauprozesse, sondern im Sinne von Stärkung und Selbstbestimmung. Das Projekt AKZENT unterstreicht darüber hinaus, wie notwendig und wertvoll die kontinuierliche Begleitung von Bewohner/inne/n durch Hauptamtliche ist. Diese Begleitung sollte auch über die Laufzeit von befristeten Förderprogrammen, wie der Sozialen Stadt, hinaus abgesichert werden. Der Einsatz hauptamtlicher Fachkräfte und die Fortführung und Weiterentwicklung entsprechender Programme, die die soziale Stadtentwicklung fördern, sind wichtige Faktoren zur Sicherung des Engagements marginalisierter Bevölkerungsgruppen in benachteiligten Stadtteilen. Weiter Informationen zum Projekt und den Ergebnissen hier.
(7) ExWoSt-Forschungsfeld „Integration und Stadtteilpolitik“ – Online Bericht
Im Mittelpunkt des ExWoSt-Forschungsfeldes „Integration und Stadtteilpolitik“ steht vor allem in benachteiligten Stadtteilen die Erprobung von Konzepten und Maßnahmen, die die Entwicklungs- und Partizipationschancen von Migrantinnen und Migranten verbessern. Die sechs beteiligten Modellvorhaben dokumentieren die unterschiedlichen Herausforderungen in Stadtteilen von Groß-, Mittel- und Kleinstädten. Sie setzen sich mit Integrationskonzepten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen auseinander und haben dabei unterschiedliche Schwerpunkte. Neben Aspekten der Beteiligung, der interkulturellen Öffnung und der Vernetzung der einzelnen Maßnahmen vor Ort stellen die Modellvorhaben insbesondere auch auf eine politisch verbindliche Einbindung der Stadtteilkonzepte in gesamtstädtische Entwicklungsstrategien und umgekehrt ab. Gerade diese Wechselwirkung fördert eine optimale Vernetzung und Abstimmung von Projekten und Akteuren im Sinne einer integrierten städtischen Gesamtstrategie.
Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) ist ein Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), betreut vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
(8) Online-Auftritt der "Initiative Sicherheitspartnerschaft - Gemeinsam mit Muslimen für Sicherheit" des BMI
Am 24. Juni 2011 hat mit einem Präventionsgipfel die Auftaktveranstaltung der von Bundesinnenminister (BMI) ins Leben gerufenen "Initiative Sicherheitspartnerschaft - Gemeinsam mit Muslimen für Sicherheit" stattgefunden. Ziel der Initiative ist es, der islamistischen Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegenzuwirken. Seither wurde mit der Umsetzung verschiedener gemeinsamer Projekte begonnen, deren erste Ergebnisse mit der Einrichtung einer Beratungsstelle Radikalisierung sowie dem Start des Online-Auftritts der Initiative Sicherheitspartnerschaft nunmehr vorliegen. Darüber hinaus gibt es einen "Projektwettbewerb Deradikalisierung". Der Online-Auftritt der Initiative Sicherheitspartnerschaft (www.initiative-sicherheitspartnerschaft.de) beantwortet allgemeine Fragen rund um die Initiative und stellt die beteiligten muslimischen Partner und Behörden vor. Darüber hinaus werden bereits laufende Projekte von Sicherheitsbehörden und Muslimen gegen Radikalisierung portraitiert. Die wichtigsten Informationen sind bereits in türkischer und arabischer Sprache als Download verfügbar. Langfristig sollen die gesamten Inhalte der Website in türkischer Sprache zur Verfügung stehen.
(9) BZgA- Internetportal für Jugendliche
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat das Internetportal www.ins-netz-gehen.de gestartet. Es richtet sich vor allem an 12- bis 18-Jährige. Die interaktiv aufbereiteten Informationen sollen dabei unterstützen, Online-Angebote wie etwa Soziale Netzwerke, Chats und Computerspiele verantwortungsvoll und risikofrei zu nutzen.
(10) "Ich kann was!"-Initiative – Ausschreibung von Förderungen
Bis zum 22. April 2012 können sich Einrichtungen und Projekte, die Kompetenz fördernde Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 14 Jahren anbieten, um eine Förderung im Rahmen der vierten Ausschreibungsrunde der "Ich kann was!"-Initiative bewerben. Die Initiative, 2009 von der Deutschen Telekom gegründet und im Jahr 2011 von Mitarbeitern des Unternehmens in einen Verein überführt, fördert vor allem Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die in einem sozial schwierigen Umfeld arbeiten. Jährlich werden bis zu 100 Projekte und Einrichtungen unterstützt, die gezielt auf den Erwerb und den Ausbau von Schlüsselkompetenzen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Die Fördersumme orientiert sich jeweils am individuellen Projektbedarf und kann bis zu maximal 10.000 Euro betragen.
In diesem Jahr ist die positive Peerkultur inhaltlicher Schwerpunkt der Ausschreibung. Peers sprechen die gleiche Sprache, teilen häufig gemeinsame Normen und Werte und sind füreinander Modelle und Vorbilder.
Die ausführlichen Förderkriterien und weitere wichtige Informationen, die Ihnen als Orientierung für eine erfolgreiche Bewerbung dienen, finden Sie in unserer Ausschreibungsbroschüre (Link siehe unten) und auf der Internetseite www.initiative-ich-kann-was.de. Hier können Sie sich auch direkt online bewerben. Bewerbungsschluss ist der 22. April 2012.
(11) Literaturdatenbank des des Informationszentrums Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung (IzKK)
In der Literaturdatenbank des IzKK stehen rund 18.000 Literaturnachweise deutsch- und englischsprachiger Fachliteratur zum Themenbereich »Gewalt gegen Kinder« für Online-Recherchen bereit
(12) Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit
Die Bundesregierung hat Ende Januar das neue Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" beschlossen. Das Programm soll zwischen 2012 und 2017 die Sicherheitsforschung in Deutschland mit rund 55 Millionen Euro pro Jahr fördern. Dabei sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, die den Fokus auf urbane Sicherheit, Schutz vor Gefahrstoffen und die Sicherheit der Wirtschaft legen. Bundesforschungsministerin Annette Schavan betonte bei der Programverkündung, dass auch gesellschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte bei der Sicherheitsforschung berücksichtigt werden müssen. „Es geht um die richtige Balance zwischen Sicherheit und individueller Freiheit."
(13) DHPol nationale Koordinierungsstelle für Fragen der polizeilichen Sicherheitsforschung
Die Innenministerkonferenz hat die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) zur nationalen Koordinierungsstelle für Fragen der polizeilichen Sicherheitsforschung benannt. Am 19. und 20. Juni 2012 richtet die DHPol in Hiltrup ein Forschungssymposium der Polizei aus. Ziel des Symposiums ist es, den Informationsaustausch zwischen Bedarfsträgern, Forschung und Industrie zu verbessern und zu einer bedarfsträgerorientierten Forschung beizutragen. Ein weiteres wichtiges Ziel dieses Symposiums ist die Etablierung von forschungsorientierten Themenplattformen, in denen Polizei, Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam interessierende Forschungsthemen zur Vorbereitung der Beteiligung an nationalen und europäischen Förderbekanntmachungen abstimmen sollen. Es sind folgende Themenplattformen vorgesehen:
- Gesellschaftliche Dimensionen / Sicherheit und Kommunen
- Kriminalitätsbekämpfung / Prävention
- IuK-/Cyber-Kriminalität, IT-Forensik
- Führungsmittel, Aufklärung, Sensorik, Simulation, Analyse
- Einsatzmittel, Wirkung und Schutz.
Liebe Leserinnen und Leser,
gut versorgt mit vielfältigen präventionsrelevanten Informationen wünsche ich Ihnen eine gute Anreise zum Deutschen Präventionstag. Dort erhalten Sie auch die aktuelle Ausgabe von „forum kriminalprävention“, online über die Website des DFK verfügbar.
Herzlich einladen möchte ich Sie zum Vortrag „Zug um Zug ins Leben - fairplayer nehmen Fahrt auf und zeigen Zivilcourage“ (16.4. um 17:00 Uhr im Saal 11), im Kongresskatalog auf S. 180 f. zu finden.
Herzliche Grüße
Ihr Wolfgang Kahl