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Einbruchschutzförderung bei der KfW

Verpflichtende Fachunternehmerbestätigung für elektronische Sicherheitstechnik macht die Einbruchschutzförderung sicherer!

Nachdem die Fachunternehmerbestätigung seit 1.4.20219 optional in die Förderbedingungen der KfW (KfW-Programme 455-E und 159) aufgenommen worden war, ist ein weiterer Meilenstein für eine nachhaltige und wirksame Einbruchschutzförderung erreicht: Zur Förderung von elektronischer Sicherheitstechnik (Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Gefahrenwarnanlage und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion) sind die durchgeführten Maßnahmen nun vom Fachunternehmen auszufüllen, zu unterschreiben und den BürgerInnen auszuhändigen. Neben den Rechnungen muss diese der KfW zur Auszahlung vorgelegt werden. Damit ist ein Stück mehr Sicherheit für die AntragstellerInnen geschaffen worden, die der KfW bislang die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen bestätigen und die Verantwortung gegenüber der KfW allein tragen mussten. Im Übrigen ist das Fachunternehmen nach den Vorgaben der gültigen Normen (Anhang A in DIN VDE 0833-3 sowie Anlage A in DIN VDE V 0826-1) seit jeher verpflichtet, mit der Aushändigung der Anlagenbeschreibung den fachgerechten Einbau zu bestätigen.
Anders sieht es nach wie vor für den Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik aus. Lassen Sie sich aber möglichst auch hierfür die Fachunternehmerbestätigung der KfW ausfüllen und unterschreiben. Sie dient Ihrer eigenen Sicherheit, auch wenn sie weiterhin lediglich optional ist. Für Investitionen in mechanische Sicherheitstechnik legen Sie der KfW nur die Rechnungen vor.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html

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