Newsletter Nr. 108 | 4. April 2019
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
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Liebe Leserinnen und Leser,
Kurt Tucholsky wusste bereits über „Zeitungsdeutsch“ zu reflektieren: „Erst denken sie nicht, und dann drücken sie’s schlecht aus.“ Trotzdem, es gibt lesenswerte Neuigkeiten von DFK und Partnern.
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„Prävention braucht Wissenschaft“ ist eine naheliegende Erkenntnis, will sie doch zum Ausdruck bringen, dass präventives Handeln einer rationalen Begründung und Planung folgen soll: Sachgemäße Entscheidungen auf der Grundlage von Forschungsergebnissen, sei es zur Einschätzung der Problemursachen oder bei der Auswahl angemessener Lösungsansätze.
Andreas Armborst berichtet im ersten Artikel über die bisherige Arbeit des „Nationalen Zentrums für Kriminalprävention (NZK)“ und die beachtlichen Ergebnisse. Daran anschließend geht es im nächsten Beitrag um die Frage der Verstetigung des bisher Erreichten. Trotz guter Gründe für Fortbestand und weiteren Ausbau von DFK und NZK gibt es Irritationen und Ungewissheit in der Zukunftsplanung, auf die hingewiesen wird.
Beispielhaft für die systematische Bündelung bereits vorhandener Evaluationsergebnisse in Übersichtsarbeiten - ein NZK-Arbeitsschwerpunkt - berichten Thaya Vester und Marcus Kober über die Effekte von Ansätzen zur Gewaltprävention im Fußballsport. Rita Haverkamp schildert die Forschungsvorhaben der DFK-Stiftungsprofessur, die zumeist in Verbundprojekten durchgeführt werden. Christine Liermann gibt sodann einen Blick über den Verlauf des wissenschaftlich begleiteten Projektes „Entwicklungsförderung & Gewaltprävention (E&G)“ beim DFK. Das von Sarah Ulrich vorgestellte Outcome Reporting zeigt, dass Wirkungstendenzen bei Präventions- und Bildungsprogrammen mit überschaubarem Aufwand festgestellt werden können.
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Zehn Jahre nach der ersten Kartographierung der kommunalen Präventionslandschaft in Deutschland bedurfte es einer Aktualisierung dieser quantitativen Bestandsaufnahme. Sie erfolgte von Juli 2017 bis Oktober 2018 im Auftrag der Stiftung und ihrer Arbeitsstelle Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK). Wie die Ergebnisse der Untersuchung veranschaulichen, waren vorab geäußerte Vermutungen einer rückläufigen Verbreitung kommunaler Präventionsgremien berechtigt: Die Anzahl der Gremien ist seit 2007 um rund 40 % zurückgegangen. Frau Jun.-Prof. Dr. Verena Schreiber (Pädagogische Hochschule Freiburg) hat mit ihrem Team die Akteurslandschaft neu vermessen und darüber hinaus wertvolle Erkenntnisse zu Organisationsstruktur, Ressourcen, Ausstattung, Aufgabenfeldern, inhaltlichen Schwerpunkten, externen Unterstützungsangeboten, Erfolgen, Problemfeldern und Gründen des Scheiterns herausgearbeitet.
Der vorliegende Projektbericht wird sowohl in der klassischen Druckfassung als auch zum Download auf den Internetseiten des DFK und des NZK herausgegeben. Daneben ist ein sehr umfangreicher Tabellenband elektronisch im PDF-Format abrufbar.
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3. Neuköllner Aufruf der Initiative Gesamtgesellschaftliche Gewaltprävention (IGG)
Die Initiative Gesamtgesellschaftliche Gewaltprävention (IGG) hat am 13.02.2019 ihren Neuköllner Aufruf für eine nachhaltige Gewaltprävention in Deutschland veröffentlicht und lädt zu einer breiten Strategiediskussion und zur Unterzeichnung ein: Die Initiative Gesamtgesellschaftliche Gewaltprävention ruft die Bundesregierung … dazu auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen, mit freien Trägern, mit einschlägigen Institutionen und Organisationen aus dem Bereich der Gewaltprävention, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer konzertierten Aktion eine Strategie für die Entwicklung gesamtgesellschaftlicher Gewaltprävention zu erarbeiten. Diese soll in ein bundesweit angelegtes Handlungskonzept münden, das – angepasst an die jeweiligen Umstände vor Ort – in den nächsten Jahren umgesetzt wird.
Initiatoren des Aufrufs sind Dr. Sabine Bohne (Osnabrück), Prof. Dr. Heinz Cornel, Alice Salomon Hochschule (Berlin), Wolfgang Kahl, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (Bonn), Erich Marks, Geschäftsführer des Deutschen Präventionstages, (Hannover), Anna Rau, Geschäftsführerin des Deutsch-Europäischen Forums für Urbane Sicherheit e.V. (Hannover), Dr. Robert Schlack (Berlin), Vertr. Prof. Dr. Monika Schröttle, Forschungs- und Beobachtungsstelle Gewalt, Geschlecht, Menschenrechte am Institut für empirische Soziologie (Nürnberg), Stephan Voß, Alice Salomon Hochschule (Berlin), Prof. Dr. Klaus Wahl, Psychosoziale Analysen und Prävention – Informations-System (München).
Beim 24. Deutschen Präventionstag (DPT) findet eine Begleitveranstaltung statt, die über die Initiative informiert und Diskussion anbietet.
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4. Änderungen der KfW-Förderbedingungen Einbruchschutz
Die Förderbedingungen zum Einbruchschutz in dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) sind zum 1.4.2019 angepasst worden. Die förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen haben nun ein eigenes Merkblatt erhalten. Zusätzlich wurde eine Fachunternehmerbestätigung implementiert. Näheres dazu finden Sie auf unserer Website.
Grundsätzlich gilt: Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Der Zuschusssatz beträgt 20 % der förderfähigen Investitionskosten (von mindestens 500 EUR) pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert. Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Alle Informationen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten können über die Website des DFK Bereich Einbruchschutz abgerufen werden.
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Liebe Leserinnen und Leser,
der Newsletter ist so gedacht und geschrieben, um zur Lektüre der Dokumente, auf die hingewiesen wird, einzuladen.
Herzliche Grüße
Ihr Wolfgang Kahl
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